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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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221<br />

24.4 Beschäftigte in Theaterbibliotheken, Orchesterwarte<br />

Entgeltgruppe 6<br />

Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung zu Leitern der Musik- oder<br />

Schauspielbibliotheken bestellt sind.<br />

Entgeltgruppe 5<br />

1. Orchesterwarte,<br />

die zugleich den gesamten Notenfundus verwalten oder in nicht unerheblichem<br />

Umfang Orchesterstimmen ausschreiben oder Notenmaterial ergänzen.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)<br />

2. Verwalter von Rollen- und Stimmenmaterial (im Theatersprachgebrauch „Beschäftigte<br />

in Theaterbibliotheken“ genannt), die dieses Material auch für den<br />

Bühnengebrauch einrichten.<br />

Entgeltgruppe 4<br />

1. Orchesterwarte.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)<br />

2. Verwalter von Rollen- und Stimmenmaterial.<br />

Protokollerklärungen:<br />

Nr. 1 Der Umfang der Tätigkeit ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel<br />

der gesamten Tätigkeit ausmacht.<br />

Nr. 2 1 Orchesterwarte sind Beschäftigte, denen die Bereitstellung und das Einsammeln<br />

der Noten und Pulte sowie der größeren Instrumente bei Proben und<br />

Aufführungen verantwortlich übertragen sind. 2 Vielfach sind ihnen auch die<br />

Verwaltung und die Pflege der Materialien, an einigen kleineren Bühnen auch<br />

die Verwaltung des gesamten Notenfundus, übertragen.

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