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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt, dass sie<br />

besonders schwierig ist.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)<br />

2. Fotografen mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige<br />

Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />

entsprechende Tätigkeiten ausüben,<br />

denen mindestens vier Beschäftigte dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche<br />

Anordnung ständig unterstellt sind.<br />

Entgeltgruppe 6<br />

Fotografen mit Abschlussprüfung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund<br />

gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten<br />

ausüben,<br />

mit schwieriger Tätigkeit.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)<br />

Entgeltgruppe 5<br />

Fotografen mit Abschlussprüfung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige<br />

Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen<br />

entsprechende Tätigkeiten ausüben.<br />

Entgeltgruppe 3<br />

Beschäftigte mit fotografischen Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung<br />

bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung<br />

im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht.<br />

Entgeltgruppe 2<br />

Beschäftigte mit einfachen fotografischen Tätigkeiten.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)<br />

Protokollerklärungen:<br />

Nr. 1 Der Umfang der Tätigkeit ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel<br />

der gesamten Tätigkeit ausmacht.<br />

Nr. 2 Besonders schwierige Tätigkeit ist das selbständige Herstellen objektgerechter<br />

fotografischer Aufnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen<br />

Anforderungen bei besonders erschwerten fototechnischen Aufnahmebedingungen,<br />

z. B.<br />

- Aufnahmen von schlecht sichtbaren Spuren im Polizeidienst;

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