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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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22.7 Modelleure<br />

Vorbemerkung<br />

189<br />

Modelleure sind Beschäftigte, die zeichnerisch dargestellte Planaussagen<br />

– ggf. ergänzt durch eigene Feststellungen – unter Berücksichtigung der topografischen<br />

Verhältnisse in maßstäblich-wirklichkeitsgetreue dreidimensionale<br />

Anschauungsobjekte umsetzen, wenn für diese Tätigkeit eine besondere<br />

technische und künstlerische Befähigung erforderlich ist.<br />

Entgeltgruppe 9<br />

Modelleure im Bereich des Bau- und Planungswesens,<br />

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 7 heraushebt, dass sie<br />

hochwertige Leistungen erfordert.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

Entgeltgruppe 7<br />

Modelleure im Bereich des Bau- und Planungswesens,<br />

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 6 heraushebt, dass sie<br />

besondere Leistungen erfordert.<br />

Entgeltgruppe 6<br />

Modelleure im Bereich des Bau- und Planungswesens.<br />

Entgeltgruppe 3<br />

Beschäftigte im Modellbau (Bereich Bau- und Planungswesen)<br />

mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung<br />

erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe<br />

2 hinausgeht.<br />

Entgeltgruppe 2<br />

Beschäftigte im Modellbau (Bereich Bau- und Planungswesen)<br />

mit einfachen Tätigkeiten.<br />

(Hierzu Protokollerklärung)

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