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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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2.3 Hebammen<br />

Entgeltgruppe KR 9c<br />

Hebammen,<br />

325<br />

denen durch ausdrückliche Anordnung mindestens zehn Hebammen ständig<br />

unterstellt sind.<br />

(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 5 Jahren<br />

in Stufe 4, keine Stufe 6)<br />

Entgeltgruppe KR 9b<br />

Hebammen,<br />

denen durch ausdrückliche Anordnung mindestens fünf Hebammen ständig<br />

unterstellt sind.<br />

(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 5 Jahren<br />

in Stufe 4, keine Stufe 6)<br />

Entgeltgruppe KR 7a<br />

1. Hebammen,<br />

die durch ausdrückliche Anordnung zur Vorsteherin des Kreißsaals bestellt<br />

sind.<br />

(keine Stufe 1, Stufe 3 nach 1 Jahr in Stufe 2)<br />

2. Hebammen mit entsprechender Tätigkeit.

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