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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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Protokollerklärungen:<br />

76<br />

Nr. 1 1 Beschäftigte, die die Tätigkeit eines Gesundheitsaufsehers ausüben und die<br />

Prüfung als Gesundheitsaufseher deshalb nicht abgelegt haben, weil in dem<br />

betreffenden Land eine Prüfungsmöglichkeit für Gesundheitsaufseher nicht<br />

besteht, werden nach den Tätigkeitsmerkmalen für Gesundheitsaufseher mit<br />

Prüfung eingruppiert. 2 Satz 1 gilt sinngemäß für Seehafengesundheitsaufseher<br />

(Seehafengesundheitskontrolleure).<br />

Nr. 2 Die Eingruppierung der Beschäftigten beim hafenärztlichen Dienst der Freien<br />

und Hansestadt Hamburg nach dem Tätigkeitsmerkmal in Entgeltgruppe 9<br />

Fallgruppe 2 bleibt unberührt.<br />

Nr. 3 Besonders schwierige Aufgaben sind z. B.<br />

- Prüfung und zusammenfassende Darstellung epidemiologischer Situationen<br />

an Bord eines Schiffes, auf dem übertragbare Krankheiten aufgetreten<br />

sind;<br />

- Überprüfung und Auswertung der Bordkrankenbücher aufgrund gründlicher<br />

allgemein-medizinischer und spezieller seuchenhygienischer Kenntnisse;<br />

- Mitwirkung bei der Prüfung und Begutachtung der Ausrüstung der Kauffahrteischiffe<br />

einschließlich ihrer Rettungsboote mit Arznei- und anderen<br />

Hilfsmitteln der Krankenfürsorge aufgrund einschlägiger pharmazeutischer<br />

Kenntnisse;<br />

- Mitwirkung bei der Prüfung des Bestandes und der erfolgten Anwendung<br />

der Betäubungsmittel aufgrund einschlägiger Kenntnisse der gesetzlichen<br />

Betäubungsmittelvorschriften;<br />

- Entscheidungsbefugnis für dringende Quarantänemaßnahmen im Rahmen<br />

der durch den zuständigen Arzt erteilten Ermächtigung.<br />

Nr. 4 Das Tätigkeitsmerkmal gilt nur für Beschäftigte beim hafenärztlichen Dienst<br />

der Freien und Hansestadt Hamburg.<br />

Nr. 5 Zu den Desinfektionsanstalten rechnen auch entsprechende Einrichtungen mit<br />

anderer Bezeichnung.<br />

Nr. 6 1 Schwierige Aufgaben sind z. B. die Begutachtung von Flächennutzungsplänen<br />

und die Begutachtung von großen Bauvorhaben mit noch nicht gesicherter<br />

Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung. 2 Zur Erfüllung der schwierigen<br />

Aufgaben gehört auch, dass der Gesundheitsaufseher den Sachverhalt<br />

bewertet, daraus die notwendigen Folgerungen zieht und die hiermit zusammenhängenden<br />

Berichte, Gutachten und sonstigen Schreiben entwirft.

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