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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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Protokollerklärungen:<br />

268<br />

Nr. 1 Eine regelmäßige Verwendung verschiedener Anbaugeräte liegt vor, wenn<br />

verschiedene Anbaugeräte in ständiger Wiederkehr, jedoch nicht nur gelegentlich<br />

verwendet werden.<br />

Nr. 2 Durch die Eingruppierung sind die Zuschläge nach § 29 MTArb - ausgenommen<br />

die Zuschläge nach Nr. A 20 Buchst. c) und d) sowie Nrn. A 25 bis 28<br />

und A 82 TVZ zum MTL II - im Zusammenhang mit der Verwendung der Anbau-<br />

und Anhängegeräte abgegolten.

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