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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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13. Beschäftigte im Kanzleidienst<br />

Entgeltgruppe 9<br />

105<br />

Vorsteher von Kanzleien mit mindestens 40 Kanzleikräften.<br />

Entgeltgruppe 8<br />

1. Vorsteher von Kanzleien mit mindestens 25 Kanzleikräften.<br />

2. Ständige Vertreter von Vorstehern von Kanzleien mit mindestens 60 Kanzleikräften.<br />

Entgeltgruppe 6<br />

Vorsteher von Kanzleien mit mindestens 15 Kanzleikräften.<br />

Entgeltgruppe 5<br />

Vorsteher von Kanzleien.<br />

(Hierzu Protokollerklärung)<br />

Protokollerklärung:<br />

Als Vorsteher von Kanzleien gelten nur Beschäftigte, die einer Kanzlei mit<br />

mindestens fünf Kanzleikräften vorstehen.

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