13.02.2013 Aufrufe

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Hebammen,<br />

322<br />

die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leitenden<br />

Hebammen in Frauenkliniken mit Hebammenschule bestellt sind,<br />

denen durch ausdrückliche Anordnung mindestens 150 Pflegepersonen ständig<br />

unterstellt sind.<br />

(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 2 Jahren<br />

in Stufe 4, keine Stufe 6)<br />

Entgeltgruppe KR 9c<br />

1. Leitende Hebammen<br />

in Frauenkliniken mit Hebammenschule.<br />

(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 5 Jahren<br />

in Stufe 4, keine Stufe 6)<br />

2. Hebammen,<br />

die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leitenden<br />

Hebammen in Frauenkliniken mit Hebammenschule bestellt sind,<br />

denen durch ausdrückliche Anordnung mindestens 75 Pflegepersonen ständig<br />

unterstellt sind.<br />

(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 5 Jahren<br />

in Stufe 4, keine Stufe 6)<br />

Entgeltgruppe KR 9b<br />

Hebammen,<br />

die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen von Leitenden<br />

Hebammen in Frauenkliniken mit Hebammenschule bestellt sind.<br />

(keine Stufen 1 und 2, Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 3, Stufe 5 nach 5 Jahren<br />

in Stufe 4, keine Stufe 6)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!