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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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18. Beschäftigte im Rettungsdienst<br />

Entgeltgruppe 9<br />

1. Rettungsassistenten,<br />

149<br />

die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer Rettungsleitstelle bestellt<br />

und<br />

denen mindestens 16 in der Rettungsleitstelle tätige Beschäftigte durch ausdrückliche<br />

Anordnung ständig unterstellt sind.<br />

2. Rettungsassistenten,<br />

die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer Rettungsleitstelle bestellt<br />

und<br />

denen mindestens zehn in der Rettungsleitstelle tätige Beschäftigte durch<br />

ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

Entgeltgruppe 8<br />

Rettungsassistenten,<br />

die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer Rettungsleitstelle bestellt<br />

sind.<br />

Entgeltgruppe 7<br />

1. Rettungsassistenten,<br />

die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer Rettungswache bestellt<br />

und<br />

denen mindestens 16 in der Rettungswache tätige Beschäftigte durch ausdrückliche<br />

Anordnung ständig unterstellt sind.<br />

2. Rettungsassistenten, die in Rettungsleitstellen tätig sind.<br />

Entgeltgruppe 6<br />

1. Rettungsassistenten,<br />

die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer Rettungswache bestellt<br />

sind.<br />

(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage<br />

gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 11.)

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