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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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65<br />

Betriebsgröße Kernobstanlage in ha Steinobst- oder Beerenobstanlage<br />

in ha<br />

kleinere Betriebe bis zu 12 bis zu 8<br />

mittelgroße Betriebe bis zu 36 bis zu 24<br />

große Betriebe mehr als 36 mehr als 24<br />

d) Weinbaubetriebe<br />

Die Betriebsgröße ist abhängig von der Größe der Rebfläche bei gebietsüblichem<br />

Umtrieb; bei Rebveredelungsbetrieben ist sie abhängig<br />

von der Zahl der Veredelungen im Jahr:<br />

Betriebsgröße Rebfläche in ha bei<br />

gebietsüblichem Umtrieb<br />

in ha<br />

Zahl der Veredelungen<br />

im Jahr<br />

kleinere Betriebe bis zu 6 bis zu 150.000<br />

mittelgroße Betriebe bis zu 18 bis zu 450.000<br />

große Betriebe mehr als 18 mehr als 450.000<br />

e) Weinkellereien<br />

Die Betriebsgröße ist abhängig von der Größe des Weinlagers im<br />

Durchschnitt der letzten drei Jahre:<br />

Betriebsgröße Weinlager im Durchschnitt<br />

der letzten drei Jahre in l<br />

Wein<br />

kleinere Betriebe bis zu 400.000<br />

mittelgroße Betriebe bis zu 1.200.000<br />

große Betriebe mehr als 1.200.000<br />

2. Für die Unterscheidung der landwirtschaftlichen Betriebe nach dem Schwierigkeitsgrad<br />

gilt Folgendes:<br />

a) Schwierig ist der Betrieb,<br />

1. der mindestens drei Betriebszweige im Sinne der Protokollerklärung<br />

umfasst;<br />

2. in dem unter der Verantwortung des Leiters ständig mehrere Auszubildende<br />

ausgebildet oder in dem ständig Lehrgänge abgehalten<br />

werden oder in dem durch umfangreiche Beratungen und Demonstrationen<br />

der Betriebsablauf erheblich erschwert wird;<br />

3. in dem ständig Versuche nicht einfacher Art anzustellen sind, die die<br />

Betriebsführung erheblich erschweren;

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