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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage<br />

gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 2.)<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)<br />

4. Gärtnermeister,<br />

sofern sie besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in<br />

denen Gärtnergehilfen oder Beschäftigte mit gärtnerischem oder landwirtschaftlichem<br />

Facharbeiterbrief beschäftigt sind.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)<br />

5. Gärtnermeister,<br />

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 7 heraushebt, dass sie in<br />

einem besonders bedeutenden Arbeitsbereich mit einem höheren Maß von<br />

Verantwortlichkeit beschäftigt sind.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)<br />

6. Meister mit langjähriger Tätigkeit in der Entgeltgruppe 7 oder einer entsprechenden<br />

Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages,<br />

sofern sie besonders schwierige Arbeitsbereiche zu beaufsichtigen haben, in<br />

denen Gärtnergehilfen oder Beschäftigte mit gärtnerischem oder landwirtschaftlichem<br />

Facharbeiterbrief beschäftigt sind.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 2 und 3)<br />

Entgeltgruppe 7<br />

1. Gärtnermeister.<br />

2. Meister mit mehrjähriger Tätigkeit als Meister in der Entgeltgruppe 6 oder einer<br />

entsprechenden Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs dieses Tarifvertrages,<br />

die die Aufsicht über eine größere Gruppe von Gärtnergehilfen oder Beschäftigten<br />

mit gärtnerischem oder landwirtschaftlichem Facharbeiterbrief führen.

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