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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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104<br />

12.2 Beschäftigte im allgemeinen Justizvollzugsdienst<br />

Entgeltgruppe 7<br />

Beschäftigte im geschlossenen Vollzugsdienst, deren Tätigkeit sich dadurch<br />

aus der Entgeltgruppe 6 Fallgruppe 2 heraushebt, dass sie besondere Erfahrung<br />

und Zuverlässigkeit erfordert.<br />

(Hierzu Protokollerklärung)<br />

Entgeltgruppe 6<br />

1. Beschäftigte im offenen Vollzugsdienst, deren Tätigkeit sich dadurch aus der<br />

Fallgruppe 2 heraushebt, dass sie besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit<br />

erfordert.<br />

(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage<br />

gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 11.)<br />

(Hierzu Protokollerklärung)<br />

2. Beschäftigte im offenen oder geschlossenen Vollzugsdienst mit selbständiger<br />

Tätigkeit.<br />

Entgeltgruppe 4<br />

Beschäftigte im offenen oder geschlossenen Vollzugsdienst, soweit nicht anderweitig<br />

eingruppiert.<br />

Protokollerklärung:<br />

Besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit liegen vor, wenn die fachliche Aufsicht<br />

auf ein Mindestmaß beschränkt werden kann.

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