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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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177<br />

22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen<br />

22.1 Ingenieure<br />

Vorbemerkung<br />

Unter „technischer Ausbildung“ ist der erfolgreiche Besuch einer Schule zu<br />

verstehen, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen<br />

technischen Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene berechtigen.<br />

Entgeltgruppe 13<br />

1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte,<br />

die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende<br />

Tätigkeiten ausüben,<br />

deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Maß der Verantwortung<br />

erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 1 heraushebt.<br />

2. Vermessungstechnische und landkartentechnische Beschäftigte mit technischer<br />

Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger<br />

Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,<br />

deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch das Maß der Verantwortung<br />

erheblich aus der Entgeltgruppe 12 Fallgruppe 3 heraushebt.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)<br />

Entgeltgruppe 12<br />

1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer<br />

Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten<br />

und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger<br />

praktischer Erfahrung,<br />

deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch<br />

künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1<br />

heraushebt.<br />

2. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer<br />

Erfahrung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten<br />

und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit langjähriger<br />

praktischer Erfahrung,<br />

deren Tätigkeit sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit<br />

und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der<br />

Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.

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