13.02.2013 Aufrufe

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

• Für Beschäftigte als Ingenieure könnte sich nach entsprechender Antragstellung<br />

aufgrund der Drittelmerkmale eine höhere Entgeltgruppe ergeben.<br />

Im Bereich der Ingenieure (Beschäftigte mit technischer Ausbildung einschließlich der „sonstigen<br />

Beschäftigten“; Allgemeiner Teil der Anlage 1a) wird das in den Heraushebungsmerkmalen<br />

geforderte zeitliche Maß generell auf ein Drittel abgesenkt. Ingenieure, die das Heraushebungsmerkmal<br />

mit einem Drittel erfüllen, sind im Vergleich zur bisherigen Eingruppierung<br />

somit eine Entgeltgruppe höher eingruppiert.<br />

Hinsichtlich der höheren Zuordnungen wird auf den Anhang zur Anlage der Tarifeinigung<br />

vom 10. März 2011 verwiesen (s. Bezugsschreiben).<br />

• Beschäftigte, die keine Vergütungsgruppenzulage im Besitzstand erhalten und ein<br />

Tätigkeitsmerkmal mit einer Entgeltgruppenzulage erfüllen, können diese nach entsprechender<br />

Antragstellung erhalten.<br />

Ob eine Entgeltgruppenzulage zu zahlen ist, bestimmt sich ggf. aus einem Klammerzusatz<br />

beim jeweiligen Tätigkeitsmerkmal der Entgeltordnung. Die Höhe der Entgeltgruppenzulage<br />

ergibt sich aus dem Verweis auf die entsprechende Anlage zum TV-L, in der alle Entgeltgruppenzulagen<br />

betragsmäßig aufgeführt sind.<br />

• Verschiedenes<br />

Im Hinblick auf die Beschäftigten in der Datenverarbeitung (ehem. Abschnitt B, jetzt Abschnitt<br />

11: „Beschäftigte in der Informationstechnik“) konnte bisher keine Einigung erzielt<br />

werden. Stattdessen gilt der Abschnitt B vorläufig fort. Er soll bis zum 31. März 2012 überarbeitet<br />

und rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt werden.<br />

Hinsichtlich der Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte verweise ich auf das Schreiben vom<br />

23. Dezember 2011 - IV P 2106 - 1/96.<br />

Dieses Schreiben und die Entgeltordnung werden im Intranet unter „<strong>Finanzministerium</strong>/ Fachinformationen/<br />

Abteilung 1/ Informationen zum Tarifrecht“ bekannt gegeben.<br />

gez. Antje Wedepohl<br />

- 5 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!