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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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Nr. 7 Theatertontechniker (Elektroakustiker) sind Beschäftigte, die unter der künstlerischen<br />

Verantwortung des Theatertonmeisters oder eines Künstlerischen<br />

Vorstandes die elektroakustischen Anlagen bedienen und warten.<br />

Nr. 8 (1) Hausinspektoren sind Hausmeister, denen auch die Kontrolle der ordnungsgemäßen<br />

Abwicklung des Publikumsdienstes, die Durchführung der<br />

Hausordnung und die Abrechnung von Garderobengebühren, Programmheften<br />

usw. obliegen.<br />

(2) Soweit die Eingruppierung der Hausinspektoren von der Zahl der ständig<br />

unterstellten Arbeitnehmer abhängig ist, werden nur die Arbeitnehmer gerechnet,<br />

die in einem unmittelbaren Arbeitsverhältnis zu dem Arbeitgeber stehen.<br />

Nr. 9 Hausmeister sind Beschäftigte, die die Reinigung des Hauses und Hausgrundstückes<br />

überwachen, kleine Reparaturen selbst durchführen und größere<br />

Reparaturen veranlassen, die allgemeine Hauseinrichtung und das Hausinventar<br />

betreuen, das Haus öffnen und schließen und die Aufsicht über das<br />

Hauspersonal (Garderoben- und Reinigungspersonal, Pförtner, Schließer<br />

usw.) führen.<br />

Nr. 10 Beschäftigte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals haben unter den Voraussetzungen<br />

der Nr. 8 der Vorbemerkungen zu Teil III einen Anspruch auf eine entsprechende<br />

Zulage.<br />

Nr. 11 Das Tätigkeitsmerkmal ist nur dann erfüllt, wenn das Stellwerk nicht überwiegend<br />

von einem Beleuchtungsmeister bedient wird.<br />

Nr. 12 1 Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die weder eine Vor- noch eine Ausbildung,<br />

aber eine Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung<br />

oder Anlernphase hinausgeht. 2 Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als<br />

solche erforderlich sind.

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