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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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10.6 Logopäden<br />

Entgeltgruppe 9<br />

82<br />

1. Logopäden mit entsprechender Tätigkeit,<br />

die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders<br />

hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.<br />

2. Logopäden mit entsprechender Tätigkeit,<br />

die schwierige Aufgaben erfüllen.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)<br />

Entgeltgruppe 8<br />

Logopäden mit entsprechender Tätigkeit,<br />

die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfüllen.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)<br />

Entgeltgruppe 6<br />

Logopäden mit entsprechender Tätigkeit.<br />

Entgeltgruppe 4<br />

Beschäftigte in der Tätigkeit von Logopäden.<br />

Protokollerklärungen:<br />

Nr. 1 Schwierige Aufgaben sind z. B. die Behandlung von Kehlkopflosen, von Patienten<br />

nach Schlaganfällen oder Gehirnoperationen, von Patienten mit Intelligenzminderungen,<br />

von Aphasiepatienten, von Patienten mit spastischen<br />

Lähmungen im Bereich des Sprachapparates.<br />

Nr. 2 Der Umfang der schwierigen Aufgaben bzw. der Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich,<br />

wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.

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