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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)<br />

38<br />

2. Beschäftigte mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlussprüfung oder langjähriger<br />

Berufserfahrung als Dolmetscher,<br />

die aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen.<br />

Entgeltgruppe 13<br />

Beschäftigte mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlussprüfung oder langjähriger<br />

Berufserfahrung als Dolmetscher,<br />

die aus einer fremden Sprache ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen.<br />

Entgeltgruppe 12<br />

Beschäftigte als Dolmetscher während der Einarbeitungszeit.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)<br />

Protokollerklärungen:<br />

Nr. 1 Die allseitige Verwendung erfordert die Fähigkeit – ohne Rücksicht auf die<br />

Zahl der Teilnehmer in Konferenzen oder bei Besprechungen zwischen führenden<br />

Persönlichkeiten – auf den wesentlichen Fachgebieten des Ressorts<br />

und ggf. auch auf einzelnen ressortfremden Fachgebieten zu dolmetschen.<br />

Nr. 2 Die vielseitige Verwendung erfordert die Fähigkeit, auf mehreren Fachgebieten<br />

des Ressorts zu dolmetschen.<br />

Nr. 3 1 Bei Beschäftigten mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlussprüfung beträgt<br />

die Einarbeitungszeit längstens zwei Jahre; für die übrigen Beschäftigten<br />

beträgt sie drei Jahre. 2 Auf die Einarbeitungszeit können Zeiten der Berufserfahrung<br />

als Dolmetscher angerechnet werden.

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