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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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51<br />

3. Beschäftigte mit viersemestriger abgeschlossener Ausbildung an einer Landfrauenschule<br />

sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten<br />

und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,<br />

in Tätigkeiten, die vielseitige Fachkenntnisse und in nicht unerheblichem Umfang<br />

selbständige Leistungen erfordern.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 9 und 10)<br />

4. Dorfhelferinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit,<br />

denen mindestens vier Dorfhelferinnen mit staatlicher Anerkennung oder Beschäftigte<br />

in der Tätigkeit von Dorfhelferinnen durch ausdrückliche Anordnung<br />

ständig unterstellt sind.<br />

Entgeltgruppe 6<br />

1. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte (staatlich<br />

geprüfte Landwirte und staatlich geprüfte Weinbauer sowie Beschäftigte mit<br />

abgeschlossener gleichwertiger Ausbildung) mit entsprechender Tätigkeit sowie<br />

sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer<br />

Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)<br />

2. Beschäftigte mit viersemestriger abgeschlossener Ausbildung an einer Landfrauenschule<br />

und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die<br />

aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten<br />

ausüben.<br />

3. Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte aller Fachrichtungen,<br />

die eine einschlägige Gehilfenprüfung abgelegt und eine einschlägige<br />

Fachschule durchlaufen haben sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund<br />

gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten<br />

ausüben,<br />

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt, dass die<br />

Beschäftigten auf ihrem Fachgebiet in der technischen Beratung einfacherer<br />

Art oder bei der Durchführung von Versuchen und sonstigen Arbeiten mit entsprechendem<br />

Schwierigkeitsgrad tätig sind.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 7 und 11)<br />

4. Dorfhelferinnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit.<br />

Entgeltgruppe 5<br />

Gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Beschäftigte aller Fachrichtungen,<br />

die eine einschlägige Gehilfenprüfung abgelegt und eine einschlägige<br />

Fachschule durchlaufen haben, mit entsprechender Tätigkeit, sowie

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