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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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291<br />

3.15 Beschäftigte in Häfen im Land Niedersachsen<br />

Entgeltgruppe 8<br />

3.15.1 Elektroniker mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen<br />

anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens<br />

drei Jahren, die elektronisch gesteuerte Krananlagen (Portaldrehwippkrane,<br />

Verladebrücken) unter Einbeziehung des eigentlichen Steuerteils warten<br />

und instand setzen.<br />

3.15.2 Führer von großen Schwimmrammen.<br />

3.15.3 Beschäftigte der Entgeltgruppen 5 Fallgruppen 1 und 2,<br />

deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 7 heraushebt, dass<br />

schwierigste Wartungsarbeiten, Reparaturen und Justierungen an hydraulischen<br />

und pneumatischen Regelkreisen von Krananlagen unter Einbeziehung<br />

der angeschlossenen Geräte und Instrumente einschließlich aller Sicherungsorgane<br />

(z. B. pneumatisch gesteuerte Kran-Überlassungssicherungen) selbständig<br />

und verantwortlich auszuführen sind.<br />

Entgeltgruppe 6<br />

3.15.1 Hafenwärter mit nautischem Befähigungszeugnis mit Einschränkungen und<br />

dreijähriger Fahrtzeit.<br />

3.15.2 Hafenwärter mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung als Schiffsbetriebsmechaniker<br />

(Matrose, Maschinist oder Motorenwärter) oder einem anderen<br />

einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer<br />

von mindestens drei Jahren und einer dreijährigen Fahrtzeit.

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