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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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10.2 Audiologie-Assistenten<br />

Entgeltgruppe 9<br />

72<br />

1. Audiologie-Assistenten mit staatlicher Anerkennung oder mit mindestens zweijähriger<br />

Fachausbildung an <strong>Universität</strong>skliniken oder medizinischen Akademien,<br />

die als Hilfskräfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders<br />

hohen Maß von Verantwortlichkeit tätig sind.<br />

2. Audiologie-Assistenten mit staatlicher Anerkennung oder mit mindestens zweijähriger<br />

Fachausbildung an <strong>Universität</strong>skliniken oder medizinischen Akademien<br />

und entsprechender Tätigkeit,<br />

die schwierige Aufgaben erfüllen.<br />

(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen<br />

5 und 6)<br />

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)<br />

Entgeltgruppe 8<br />

Audiologie-Assistenten mit staatlicher Anerkennung oder mit mindestens zweijähriger<br />

Fachausbildung an <strong>Universität</strong>skliniken oder medizinischen Akademien<br />

und entsprechender Tätigkeit,<br />

die in nicht unerheblichem Umfange schwierige Aufgaben erfüllen.<br />

(Hierzu Protokollerklärungen Nrn. 1 und 2)<br />

Entgeltgruppe 6<br />

Audiologie-Assistenten mit staatlicher Anerkennung oder mit mindestens zweijähriger<br />

Fachausbildung an <strong>Universität</strong>skliniken oder medizinischen Akademien<br />

und entsprechender Tätigkeit.<br />

Entgeltgruppe 4<br />

Beschäftigte in der Tätigkeit von Audiologie-Assistenten.<br />

Protokollerklärungen:<br />

Nr. 1 Schwierige Aufgaben sind z. B. Fertigung von Sprach-, Spiel- und Reflexaudiogrammen,<br />

Gehörprüfung bei Kleinkindern und geistig behinderten Patienten<br />

sowie Gehörgeräteanpassung und Gehörerziehung – Hörtraining – bei Kleinkindern.<br />

Nr. 2 Der Umfang der schwierigen Aufgaben bzw. der Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich,<br />

wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.

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