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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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prozessordnung und der Gnadenordnung sowie der Überwachung von<br />

Zahlungen bei der Vollstreckung von Geldstrafen,<br />

g) die unterschriftsreife Vorbereitung von Beschlüssen und Verfügungen<br />

sowie die Anordnungen für Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger,<br />

die Vorprüfung von Klagen und Anschuldigungsschriften, Anträgen sowie<br />

Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen in Gerichtsverfahren (Spruchkörperzuständigkeit,<br />

Ermittlung des Berichterstatters, Fristwahrung,<br />

Beweisangebote in patentgerichtlichen Verfahren u.Ä.), die Überprüfung<br />

fristgebundener Gebührenzahlungen in patentgerichtlichen Verfahren,<br />

h) die Beantwortung von Sachstandsanfragen und Auskunftsersuchen<br />

formeller Art sowie die Überwachung von Akteneinsichten in patentgerichtlichen<br />

Verfahren.<br />

Nr. 4 Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn die schwierigen Tätigkeiten zusammen<br />

mit der selbständigen Fertigung von Inhaltsprotokollen in Strafsachen<br />

mindestens 35 vom Hundert der Gesamttätigkeit ausmachen.<br />

Nr. 5 Dieses Tätigkeitsmerkmal gilt auch für Protokollführer, die in Verfahren bei<br />

den Wehrdienstgerichten in gleicher Weise wie die Protokollführer in Strafsachen<br />

Inhaltsprotokolle selbständig fertigen.<br />

Nr. 6 Justizhelfer sind Arbeitnehmer bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften,<br />

die die Aufgaben eines Justizwachtmeisters erfüllen (insbesondere auch Sitzungs-<br />

und Vorführdienst).<br />

Nr. 7 1 Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die weder eine Vor- noch eine Ausbildung,<br />

aber eine Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung<br />

oder Anlernphase hinausgeht. 2 Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen<br />

Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als<br />

solche erforderlich sind.

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