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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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255<br />

die eine Heizungsanlage mit mindestens 29,308 Mio. kJ/h oder mehrere Heizungsanlagen<br />

mit zusammen mindestens 29,308 Mio. kJ/h verantwortlich betreiben.<br />

2.5.3 Kesselwärter (Heizer)<br />

a) mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als Anlagenmechaniker für<br />

Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder in einem artverwandten anerkannten<br />

metallverarbeitenden oder in einem anerkannten elektrotechnischen<br />

Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens<br />

drei Jahren oder<br />

b) mit Kesselwärterprüfung,<br />

an Hochdruckkesselanlagen.<br />

2.5.4 Schalttafelwärter<br />

in Heizkraftwerken.<br />

2.5.5 Turbinenmaschinisten mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem<br />

einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von<br />

mindestens drei Jahren<br />

in Heizkraftwerken.<br />

Entgeltgruppe 6<br />

2.5.1 Kesselwärter (Heizer)<br />

a) mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als Anlagenmechaniker für<br />

Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder in einem artverwandten anerkannten<br />

metallverarbeitenden oder in einem anerkannten elektrotechnischen<br />

Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens<br />

drei Jahren oder<br />

b) mit Kesselwärterprüfung,<br />

die eine Heizungsanlage mit mindestens 12,560 Mio. kJ/h oder mehrere Heizungsanlagen<br />

mit zusammen mindestens 12,560 Mio. kJ/h verantwortlich betreiben.<br />

2.5.2 Kesselwärter (Heizer)<br />

a) mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als Anlagenmechaniker für<br />

Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder in einem artverwandten anerkannten<br />

metallverarbeitenden oder in einem anerkannten elektrotechnischen<br />

Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens<br />

drei Jahren oder<br />

b) mit Kesselwärterprüfung,

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