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Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern - Universität Rostock

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55<br />

j) Ausarbeiten von Vorschlägen für Strukturmaßnahmen, z. B. Beurteilung<br />

der topografischen Verhältnisse, Vorschläge für Gehöftstandorte;<br />

k) Ermitteln der Werte von Pflanzenbeständen und des Wertes des lebenden<br />

und toten Inventars eines Gartenbau-, Landwirtschafts- oder Weinbaubetriebes;<br />

l) Selbständiges Planen und Leiten von Pflanzenschutzaktionen;<br />

m) Besonders schwierige Tätigkeiten als Hilfskraft bei wissenschaftlichen<br />

Aufgaben;<br />

n) Ausarbeiten von Programmen und Folgeplänen im Rahmen städtebaulicher<br />

oder landschaftspflegerischer Planungen, z. B. als Grundlage für<br />

Flächennutzungspläne und Bebauungspläne;<br />

o) Leitung des Abschnitts für Planungs- oder Neubau- oder Pflege- und<br />

Ordnungsmaßnahmen im Grünflächenwesen oder in der Landschaftspflege,<br />

wenn dem Abschnittsleiter mindestens ein Beschäftigter mit Tätigkeiten<br />

mindestens<br />

der Entgeltgruppe 11 des Teils I<br />

oder<br />

der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 des Teils I und<br />

mindestens zwei Beschäftigte mit Tätigkeiten mindestens<br />

der Entgeltgruppe 8 oder der Entgeltgruppe 9 Fallgruppen 4 oder<br />

5 des Abschnitts 15 Unterabschnitt 4 oder<br />

der Entgeltgruppe 6 des Teils I<br />

durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind;<br />

p) Aufstellen oder Prüfen von Entwürfen besonders schwieriger Art (z. B.<br />

für Bezirkssportanlagen, Ausstellungsparks) einschließlich Massen-<br />

und Kostenberechnungen und von Verdingungsunterlagen, deren Bearbeitung<br />

besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung<br />

oder künstlerische Begabung voraussetzt;<br />

q) Selbständige Beratung im Pflanzenschutzdienst von Spezialbetrieben,<br />

die eine betriebsbezogene Arbeitsplanung zur Durchführung des integrierten<br />

Pflanzenschutzes erfordert.<br />

2 Im Sinne der Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung<br />

sind vergleichbar:<br />

- die Entgeltgruppe 11 der Besoldungsgruppe A 12,<br />

- die Entgeltgruppe 10 der Besoldungsgruppe A 11,<br />

- die Entgeltgruppe 9 Fallgruppen 4 oder 5 des Abschnitts 15 Unterabschnitt<br />

4 der Besoldungsgruppe A 9 und<br />

- die Entgeltgruppen 6 und 7 der Besoldungsgruppe A 7.

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