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Inhalt AUFSÄTZE ANHANG - ZIS

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Das alles führt zur Entwicklung eines kollektiven Bewusstseins, das sich im Beitritt undder erhöhten Bereitschaft des Vollstreckers zu der von der Organisation verfügtenund geplanten Straftat ausdrückt.In diesem Sinne ist der Vollstrecker mehr mit dem Machtapparat verbundenund identifiziert, weshalb er eher dazu bereit ist, dessen illegale Pläne zu verwirklichenals irgendein gemeiner Verbrecher. Er ist sich bewusst, dass die Tat nicht sosehr seine eigene ist, sondern eher die des Machtapparats, dem er angehört. Würdeer sich nicht als Mitglied dieser Struktur fühlen und danach handeln, würde erkaum die Straftat aufgrund seiner eigenen Entscheidung und auf eigenes Risikobegehen. In seinem Verhalten findet er die Ziele dieser Kollektivs, seiner Vorgesetztenund Befehlshaber, denen er gehorcht und denen er untergeordnet ist, wieder1139 . Dies lässt sich psychosozial damit erklären, dass der Vollstrecker seine Legitimitäthauptsächlich aus der Zugehörigkeit zu der kriminellen Struktur bezieht, wasin ihm eine Neigung zur positiven Anpassung an jedes Ziel, jede Handlung oder Rolle,die ihm zugewiesen wird, hervorruft, selbst wenn diese einen offensichtlich kriminellen<strong>Inhalt</strong> haben. Deshalb ist die Erfolgswahrscheinlichkeit des von den oberstenstrategischen Ebenen gegebenen Befehls höher und trägt zur Tatherrschaft dieserim Sinne mittelbarer Täterschaft bei 1140 . Diese psychologische Bereitschaft führt dazu,dass sich der Vollstrecker auf den hierarchisch Übergeordneten auf impliziteoder indirekte Weise, mit seinem Verhalten und seiner Unterwerfung, dergestalt bezieht,dass er sich seinen Plänen unterordnet. Auf diese Weise, so PARIONA ARANA,erwirbt der Hintermann die Herrschaft über den Tatmittler „mittels dessen [schon]vorher bestehendem Verhalten zur Tatbegehung“ 1141 .§ 4. Die mittelbare Täterschaft und die Vorgesetztenverantwortlichkeit im Völkerstrafrecht742. VORBEMERKUNGEN. Es ist wichtig, zwischen der mittelbaren Täterschaft kraftWillensherrschaft in organisatorischen Machtapparaten und anderen Modalitätender Zurechnung zu unterschieden, die im Völkerstrafrecht entwickelt worden sind,um strafrechtliche Verantwortlichkeit den strategischen Ebenen der Machtstrukturenstaatlicher Art oder Ursprungs zuzuschreiben.Die Abgrenzung muss besonders in Bezug auf die sogenannte Theorie vonder Vorgesetztenverantwortlichkeit erfolgen. Diese stellt ein Zurechnungskriteriumdar, das nach dem Zweiten Weltkrieg auftauchte und sich entwickelte, und das in1139 Siehe Punkt 13 der Entscheidung der Nationalen Strafkammer vom 13. Oktober 2006 [Expedienteacumulado 560 – 2003]. Im Internet: www.gacetajuridica.com.pe.1140 ROXIN, CLAUS: El dominio de organización como forma independiente de autoría mediata, 2006,Seite 20.1141 Zitiert von PARIONA ARANA, RAÚL: La doctrina de la „disposición al hecho”. ¿Fundamento de laautoría mediata en virtud de dominio por organización, 2008, Seite 42._____________________________________________________________________________________650<strong>ZIS</strong> 11/2009

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