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Inhalt AUFSÄTZE ANHANG - ZIS

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Machtapparat, dessen Automatismus er kannte und mittels seiner mittleren Befehlshaberkontrollieren konnte, dar.746°. Die kriminellen Handlungen und Operationen von Barrios Altos und La Cantuta,sowie in den Kellern des SIE, die durch den vom Angeklagten mittels des SINAgegründeten und gestärkten Machtapparat begangen wurden und dessen zentraleVollstreckungseinheit im Bereich der Kontrolle der terroristischen subversiven Organisationendas Sondergeheimdienstkommando Colina war, stellten eine Formstaatlicher Kriminalität gegen die Menschenrechte dar, die sich durch eine offenkundigeAbkehr und fortgesetzte Verletzung des nationalen und internationalenRechts auszeichneten. FARALDO CABANA meint dazu: „Die Ziele dieser staatlichenOrganisationen, die beginnen, auf kriminelle Weise zu handeln, stimmen mit denendes Staates überein, aber die verwendeten Mittel bleiben autonom und unterscheidensich von den in der Rechtsordnung vorgesehenen, da sie einen kriminellenCharakter haben. Deshalb kann bekräftigt werden, dass der organisatorischeMachtapparat, der nicht der Staat in seinem ganzen Umfang, sondern eine konkretestaatliche Organisation ist (z.B. die Sicherheitskräfte des Staates, die Armee, dieGeheimdienste), außerhalb des Rahmens der Rechtsordnung handelt, was bekanntermaßenVoraussetzung für die Anwendung der Theorie der Organisationsherrschaftist“ 1150 .747° Im Übrigen ist anzumerken, dass es in der Kriminologie und Kriminalistik vonheute keine materielle Inkompatibilität zwischen den Kategorien des kriminellenStaates und des von staatlichen Organisationen geführten schmutzigen Kriegs gibt,wie es von der Vereidigung in ihrem Schlussplädoyer vorgetragen wurde. Mehrnoch, diese hat versucht, einen Widerspruch in FARALDO CABANAs Meinungenaufzuzeigen, deren Einordnung [jedoch] eine bloße kriminologische Option, wederdie einzige noch die vorherrschende […] ist. Man kann sogar eine Enststellung derMeinung besagter Autorin seitens der Verteidigung des Angeklagten darin erblicken,dass die erwähnte Autorin in keinem Absatz ihrer erwähnten Monographiebehauptet, dass die kriminellen Staaten den ganzen Staatsapparat zur Auslöschungvon Personen verwenden.Ganz im Gegenteil wird übereinstimmend anerkannt, dass beide kriminellenFormen und kriminologischen Kategorien dem gleichen ätiologischen Ursprung entstammen:der staatlichen Kriminalität, d.h. einem kriminellen Vorgehen, das durchdie höchsten Instanzen staatlicher Macht erzeugt, ausgeführt, gedeckt, geduldetoder gerechtfertigt wird. Es handelt sich also um Formen der Kriminalität, die sich,wie HASSEMER es versteht, nur mit der Hilfe des Staates verwirklichen lassen 1151 , undderen kriminologische Merkmale der Neutralisierung oder Straflosigkeit in einem1150 FARALDO CABANA, PATRICIA: Responsabilidad penal del dirigente en estructuras jerárquicas, obenzitiert, Seite 2341151 HASSEMER, WINFRIED: Por qué y con qué fin se aplican las pena. In: Revista Peruana de Doctrina &Jurisprudencia Penal, Nummer 1, Verlag Grijley, Lima, 2000, Seite 114_____________________________________________________________________Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik – www.zis-online.com655

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