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en ebenfalls die Lehre von der mittelbaren Täterschaft angewendet, vor allem mitBlick auf Fälle im Zusammenhang mit kriminellen Organisationen. 1059Demzufolge stellt sich die Diskussion des zu entscheidenden Falls im Lichteder dogmatischen und kriminalpolitischen Grundlagen mittelbarer Täterschaft alszulässig, gesetzeskonform und gerechtfertigt dar.§ 3. Die mittelbare Täterschaft kraft Willensherrschaft in organisatorischen Machtapparaten. 1. Vorläufer und Entwicklungen der Strafrechtsdogmatik723° URSPRUNG. Es war der deutsche Jurist CLAUS ROXIN, der ab 1963 1060 begann,die theoretischen Grundlagen einer neuen Form der mittelbaren Täterschaft zuschaffen, die er „mittelbare Täterschaft kraft Willensherrschaft in organisatorischenMachtapparaten“ nannte. Auf diese Weise versuchte er, eine dogmatische Lösungfür die Probleme der Täterschaft zu entwickeln, die im Zusammenhang mit der Zurechnungzu den zentralen Organen oder strategischen Einheiten organisatorischerMachtapparate, die zwar nicht direkt an der Ausführung der aus diesen Strukturenheraus verwirklichten Verbrechen beteiligt waren, aber diese doch entschieden,programmierten und planten. Die zentrale These seiner Überlegungen bestandin der Annahme einer Willensherrschaft, die sich von den traditionellen, aufZwang oder Irrtum beruhenden Annahmen [einer Tatherrschaft] unterschied 1061 .724°. Dieser Vorschlag ging auf die Untersuchung der Fälle Eichmann 1062 und Staschynski1063 zurück. Die Entwicklung dieser Verfahren zeigte, dass es nicht möglich1059 Siehe dazu das Urteil der Nationalen Strafkammer vom 13. Oktober 2006 [Expediente acumuladonúmero 560 – 2003]. Im Internet: www.gacetajuridica.com.pe.1060 ROXIN, CLAUS, La Autoría mediata por dominio en la organización. In: Problemas Actuales deDogmática Penal, ARA Editores, Lima, 2004, Seite 223 ff.1061 ROXIN, CLAUS: Voluntad de Dominio de la Acción mediante aparatos organizados de poder. In:Doctrina Penal. Teoría y Práctica en las Ciencias Penales, Revista Trimestral, Año ocho, númeroveintinueve a treinta z dos, Ediciones Depalma, Buenos Aires, 1985, Seite 399 ff.1062 Eichmann war ein deutscher Verwaltungsbeamter, der das Zentralbüro für die Judenmigration[Anm. d. Übers.: Genauer: das Referat IV B 4 im Reichssicherheitshauptamt, das am 27.9.1939 aus demSicherheitsdienst-Hauptamt, einer Einrichtung der NSDAP, und dem Hauptamt Sicherheitspolizei, einerstaatlichen Einrichtung, gebildet wurde] leitete, und dessen Aufgabe in der Verfolgung, Auswahl undFestnahme der in Europa ansässigen Juden bestand, um sie später in die verschiedenen Konzentrationslagerzu verbringen; er hatte aber nicht selbst an der Hinrichtung einer Person teilgenommen. AmEnde des Zweiten Weltkriegs flüchtete er nach Argentinien, wo er unter einer falschen Identität lebteund wo er von Agenten der israelischen Geheimdienste festgenommen wurde, die ihn in jenes Landbrachten, in dem er als Täter der begangenen Tötungen verurteilt wurde. Siehe dazu: CASTILLO ALVA,JOSÉ LUIS: Autoría mediata por dominio de aparatos organizados de poder. El dominio de laorganización. In: AA.VV.: Sistemas Penales Iberoamericanos. Libro homenaje al Professor Doctor DonEnrique Bacigalupo en su sexagésimo quinto aniversario, ARA Editores, Lima, 2003. Seite 626 (Fußnote181)._____________________________________________________________________________________628<strong>ZIS</strong> 11/2009

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