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Inhalt AUFSÄTZE ANHANG - ZIS

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Makro- und Mikrosinn die gleichen sind, präzise von ZAFFARONI zusammengefasst.Dieser Autor hebt als solche die Leugnung von Verantwortlichkeit, die Leugnungder Verletzung und die Leugnung der Opfer hervor, wobei es sich bei letzterer „...um die gebräuchlichste Neutralisierungstechnik der Staatsverbrechen handelt. DieOpfer waren Terroristen, Landesverräter, sie waren die wirklichen Aggressoren, eshandelt sich nicht um ein Staatsverbrechen, sondern um notwendige Selbstverteidigung,etc., etc.“ 1152 .Ebensowenig werden in der zu diesem Thema spezialisierten Strafrechtslehreund der internationalen Kriminalpolitik des Menschenrechtsschutzes qualitative Unterschiedezwischen den beiden deliktischen Erscheinungsformen der Organe derStaatsmacht gemacht, wie die Verteidigung des Angeklagten auch behauptethat. Im Gegenteil, es werden die gleichen Konzepte, Charakterisierungen und Strategienzur Vorbeugung und Kontrolle verwendet.Letztendlich sind in einem strikt pädagogischen und nicht etwa materiellenoder funktionellen Sinn einige graduelle Variationen vertreten worden, weshalbbeide Erscheinungsformen – der kriminelle Staat und der von staatlichen Organisationengeführte schmutzige Krieg – als quantitative Modalitäten des gleichen Handlungsmodellsoder modus operandi zur Verwirklichung der gleichen Ziele und Politikender Verletzung der Menschenrechte mittels Tötung, Entführung oder Verschwindenlassenvon Gruppen der wehrlosen Zivilbevölkerung angesehen werdenkönnen. So erstreckt sich bei ersterer das Ausmaß der deliktischen Handlungen aufverschiedene Sphären des Staates. In der zweiten herrscht hingegen eine sektorielleund selektive deliktische Aktivität der spezialisierten strategischen und operativenOrgane vor 1153 . Gleichwohl wird die Heimlichkeit und Rechtswidrigkeit der Pläne,die Geheimhaltung der Vollstrecker, die verdeckte Kontrolle über die Operationen,die Grausamkeit der Methoden, die Billigung der Vorgesetzten, die Rechtfertigungder Mittel und der offizielle Gebrauch von Straflosigkeitsmechanismen von beidenFormen staatlicher Kriminalität gleichermaßen zur Gestaltung der Politiken und derKommunikation oder Ausführung der deliktischen Entscheidungen oder Befehlegenutzt und sie stellen sich auch für beide Formen als üblich dar. Deshalb kann indiesen Fällen sowohl nach nationalem Recht als auch nach dem Völkerstrafrechteine strafrechtliche Verantwortlichkeit begründet werden. FARALDO CABANAmerkt diesbezüglich folgendes an „... diese Handlungen der staatlichen Organe,die die perverse Benutzung des Staatsapparats zum Zwecke der systematischenund organisierten Verletzung der Menschenrechte bedeuten, sind ebenfalls Gegenstanddes internationalen Rechts und Völkerstrafrechts, falls sie als Verbrechengegen die Menschlichkeit qualifiziert werden können. Dies ist dann der Fall, wennzur Begehung von Delikten gegen grundlegende individuelle Rechtsgüter wie dasLeben, die Freiheit, die Würde oder die physische Integrität der Personen die Absichthinzutritt, auf organisierte und systematische Weise eine bestimmte Gruppe1152 ZAFFARONI, RAÚL: El crimen de Estado como objeto de la criminología, oben zitiert, Seite 24 ff.1153 REÁTEGUI SÁNCHEZ, JAMES: Derecho Penal – Parte General, oben zitiert, Seite 395_____________________________________________________________________________________656<strong>ZIS</strong> 11/2009

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