13.07.2015 Views

Inhalt AUFSÄTZE ANHANG - ZIS

Inhalt AUFSÄTZE ANHANG - ZIS

Inhalt AUFSÄTZE ANHANG - ZIS

SHOW MORE
SHOW LESS
  • No tags were found...

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

den Prozessen von Nürnberg und Tokio verwendet wurde 1142 . Laut den Analystendieser Prozesse „wurde in diesen Verfahren klar die Vorstellung geäußert, dass dieBefehlshaber nicht nur die Pflicht hatten, die Gesetze des Krieges zu achten, sondernauch deren Achtung durch ihre Untergebenen sicherzustellen“ 1143 . Später, inder zweiten Hälfte der 90er Jahre, verwendete der Internationale Strafgerichtshoffür das ehemalige Jugoslawien jene Theorie, um die militärischen Befehlshaber derArmeen Serbiens und Bosnien-Herzegovinas zu verurteilen; sie verhinderten nicht,dass ihre untergebenen Truppen Verbrechen gegen die Menschlichkeit begingenund unterließen es, die unmittelbaren Täter solcher deliktischen Verhaltensweisen zusanktionieren oder Ermittlungen gegen sie einzuleiten 1144 .743° CHARAKTERISTISCHE MERKMALE DER VORGESETZTENVERANTWORTLICHKEIT. DieVorgesetztenverantwortlichkeit wird von der Lehre verstanden, und ist so auch geregelt,als ein Unterlassen, das die Verantwortlichkeit desjenigen begründet, derBefehlsgewalt über den direkten Täter des Verbrechens ausübt. 1145 Generell wirddarauf hingewiesen, dass der Vorgesetzte in solchen Fällen seine Pflicht zur Vorbeugung,Überwachung und Bestrafung jeglichen Delikts, das von seinen Untergebenenbegangen werden kann oder wird, verletzt. Der Vorgesetzte unterliegt alsoeiner Rechtspflicht zum handeln, der er nicht nachkommt. Laut AMBOS „führt dasKonzept der Verantwortlichkeit des Befehlshabers – oder besser gesagt, die Verantwortlichkeitdes Vorgesetzten – zur Verantwortlichkeit des Vorgesetzten wegenseines Unterlassens, Straftaten seiner Untergebenen zu verhindern. Der Vorgesetzteist verantwortlich für die fehlende Kontrolle und Überwachung der Untergebenenfür den Fall, dass sie Verbrechen begehen. Auf diese Weise ist der Vorgesetzte sowohlwegen seiner eigenen Aufsichtspflichtverletzung als auch wegen der Strafta-1142 BERTONI, EDUARDO: Autoría mediata por aparatos organizados de poder: Antecedentes yAplicación Práctica. In: AA.VV.: Los Caminos de la Justicia Penal y los Derechos Humanos, IDEHPUCP,Lima, 2007, Seite 4.1143 BERTONI, EDUARDO: Autoría mediata por aparatos organizados de poder: Antecedentes yaplicación práctica, oben zitiert, Seite 29.1144 Von Bedeutung ist die Klarstellung von MIREILLE DELMAS-MARTY, dass wenngleich das Statut desInternationalen Strafgerichts für Ex-Jugoslawien [im Unterschied zum Internationalen Strafgericht fürRwanda] das Vorliegen eines bewaffneten Konflikts als Voraussetzung für Verbrechen gegen dieMenschlichkeit zu verlangen scheint, „wurde die Autonomie des ICTY aber mit der Entscheidung im FallTadic praktisch gestärkt, in der die Revisionskammer annahm, dass das Völkergewohnheitsrecht nichtmehr das Bestehen einer Verbindung zwischen den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eineminternationalen bewaffneten Konflikt als Bedingung voraussetzt. Damit ist klar, dass ein Verbrechengegen die Menschlichkeit auch in Friedenszeiten begangen werden kann“. In: ¿Pueden los crímenesinternacionales contribuir al debate entre universalismo y relativismo de los valores? Crímenes Internacionalesy Jurisdicciones Internacionales, Verlag Norma, Bogotá, 2004, Seite 83.1145 AMBOS, KAI hat angemerkt, dass diese Theorie voraussetzt, dass der Täter eine hervorgehobenemilitärische oder politische Machtstellung einnimmt. Die Theorie sei außerdem eng mit einer Strafbarkeitwegen Unterlassens verbunden. Die Befehlsstellung des Täters bedeutet für ihn eine Garantenstellung,die zur Folge hat, dass bestimmte Kontroll-, Schutz- und Überwachungspflichten (Garantenpflichten)entstehen, deren Unterlassung zu einer Strafbarkeit wegen Unterlassens führt (La Parte General delDerecho Penal Internacional, Konrad Adenauer Stiftung – Temis, Montevideo, 2005, Seite 79) [Anm. d.Übers.: Deutsches Original: Der Allgemeine Teil des Völkerstrafrechts, 2002/2004, S. 366]._____________________________________________________________________Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik – www.zis-online.com651

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!