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Inhalt AUFSÄTZE ANHANG - ZIS

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hängt. Beim Schreibtischtäter ist das anders: Er ist die beherrschende Zentralgestaltder von ihm befohlenen Verbrechen, während die ausführenden Schergen zwarebenfalls kraft ihrer Handlungsherrschaft als Täter verantwortlich sind, dem Anordnendenseine aus der Steuerung des Apparats resultierende höherstufige Willensherrschaftaber nicht streitig machen können“ 1054 .§ 2. Die mittelbare Täterschaft im peruanischen Strafgesetzbuch721°. NORMATIVE VORLÄUFER UND GELTENDER TEXT. Das peruanische Strafgesetzbuchvon 1924 sah in seinem Artikel 100 keine rechtliche Definition der mittelbarenTäterschaft vor. Allerdings wies das Strafgesetzbuch von 1863 in seinem Artikel 12Absatz 2, wenn auch nicht sehr präzise, darauf hin, dass als Täter einer Straftat auch„die, die über die Ausführung entscheiden und sie mittels anderer verwirklichen“,angesehen werden können.Die Entwürfe zur Reform des Strafgesetzbuchs von 1924, die von Oktober1984 bis Januar 1991 stammten und dem geltenden Strafgesetzbuch vorausgingen,nahmen ausdrücklich eine auf die mittelbare Täterschaft anspielende rechtlicheFormulierung auf. Gleichwohl beschrieben sie im Laufe ihrer Entwicklung diese Formder Täterschaft mit unterschiedlichen Bezeichnungen. So bestimmten z.B. die Entwürfevon Oktober 1984 (Artikel 28), August 1985 (Artikel 40) und April 1986 (Artikel40), dass Täter auch derjenige ist, der sich zur Begehung einer Straftat „eines anderenbedient“. Dementgegen entschieden die Entwürfe von September 1989 (Artikel28), Juli 1990 (Artikel 28) und Januar 1991 (Artikel 23), als mittelbaren Täter denjenigenzu bezeichnen, der die Straftat „mittels eines anderen“ begeht. Die letzte Fassungist diejenige der geltenden Gesetzgebung. In der Tat erkennt das Strafgesetzbuchvon 1991 in seinem Artikel 23 drei Formen mittelbarer Täterschaft an, wobeidie zweite Form der mittelbaren Täterschaft entspricht. Gemäß dieser Vorschrift istTäter „Wer die Straftat selbst oder mittels eines anderen begeht, und die, die siegemeinsam begehen...“.722°. ANSICHT DER LEHRE UND RECHTSPRECHUNG. Die nationale Lehre und Rechtsprechungstimmen darin überein, dass die erwähnte Regelung Raum und Legitimitätfür die verschiedenen Formen mittelbarer Täterschaft bietet. Dafür haben sichHURTADO POZO 1055 , VILLAVICENCIO TERREROS 1056 , BRAMONT ARIAS y BRAMONT –ARIAS TORRES 1057 und VILLA STEIN 1058 ausgesprochen. Die nationalen Gerichte ha-1054 ROXIN, CLAUS, La Autoría mediata por dominio en la organización. In: Problemas Actuales deDogmática Penal, (Übersetzung: ABANTO VÁSQUEZ, MANUEL A) ARA Editores, Lima, 2004, Seite 236;[Anm. d. Übers.: Zitiert nach dem deutschen Original: Roxin, o. Fn. 1053, 55].1055 HURTADO POZO, JOSÉ: Manual de Derecho Penal. Parte General I, oben zitiert, Seite 864 ff.1056 VILLAVICENCIO TERREROS, FELIPE: Derecho Penal. Parte General, oben zitiert, Seite 470 ff.1057 BRAMONT ARIAS, LUIS y BRAMONT – ARIAS TORRES, LUIS ALBERTO: Código Penal Anotado, VierteAktualisierte Auflage, Verlag San Marcos, Lima, 2003. Seite 69 ff.1058 VILLA STEIN, JAVIER: Derecho Penal – Parte General, oben zitiert, Seite 317 ff._____________________________________________________________________Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik – www.zis-online.com627

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