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Inhalt AUFSÄTZE ANHANG - ZIS

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Zur Täterschaft des Angeklagten Alberto Fujimori Fujimori_____________________________________________________________________________________Einzeltäterparadigma. Die Ausführung „gehört“ jeder Person,die einen Beitrag geleistet hat, dessen Sinn darin liegt, bis zurAusführung weitergeleitet zu werden, und der dann auchweitergeleitet wird.Bei der Verletzung positiver Pflichten, also bei Pflichtdelikten,gelten andere Regeln: Täter ist hier – das Vorliegensonstiger Täterschaftsvoraussetzungen unterstellt – jederbesonders Verpflichtete, der nicht seinem Status gemäß fürdas Wohl anderer sorgt, und eine irreversible Pflichtverletzungist bereits Beginn der Ausführung (Pflichtdelikte kennenfür den Pflichtigen keine Akzessorietät).Organisationsdelikte, Herrschaftsdelikte, sind Angriffegegen den Organisationskreis einer Person von außen,Pflichtdelikte hingegen verfälschen die Binnenstruktur desWohls einer Person; mit anderen Worten, erstere begehenPersonen als an sich von der Person des Opfers getrennteInstitutionen (deshalb: Verletzung negativer Pflichten [Nichtverletzen!]), letztere als an sich verbundene (deshalb: Verletzungpositiver Pflichten [Das Wohl besorgen!]). Fujimori hatdurch sein Verhalten, sei es (wie hier) ein Tun, sei es einUnterlassen, diese positive Verbindung zerstört; schon alleindas macht ihn zum Täter der von ihm initiierten (oder auchnur geduldeten) Verbrechen. Die Rechtsfiguren „Mittäterschaft“oder „Benutzung eines rechtsgelösten organisatorischenMachtapparates“ sind zur Beurteilung seines Verhaltensnicht erforderlich, mehr noch, lenken von seinen Amtspflichtverletzungenab, sind also nicht einmal hilfreich._____________________________________________________________________________________Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik – www.zis-online.com575

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