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Inhalt AUFSÄTZE ANHANG - ZIS

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entscheidend, da es den Schluss zulässt, dass die Handlung des direkten Vollstreckersletztendlich von seinem eigenen Willen zur Tatbegehung abhängt. Andererseitsführt die Nichtausführung der Straftat durch diesen zu seiner Fungibilität oderErsetzung durch eine andere Zwischenperson, die eine höhere Bereitschaft zur Tatverwirklichungbesitzt. 4. Die objektiven Voraussetzungen und Anforderungen* 4.1. Die Befehlsgewalt729° KONZEPT. Wie gezeigt, handelt es sich bei der Befehlsgewalt um eine Grundvoraussetzungder Zurechnung der mittelbaren Täterschaft im Rahmen eines organisatorischenMachtapparats.Die Befehlsgewalt ist die Fähigkeit der obersten strategischen Ebene – desHintermanns –, dem ihr untergeordneten Teil des Machtapparats Befehle zu gebenoder Aufgaben zuzuweisen. Diese Fähigkeit wird erworben oder übertragen, aufgrundeiner Stellung der Autorität, Führung oder Abstammung, abgeleitet von politischen,ideologischen, sozialen, religiösen, kulturellen, wirtschaftlichen oder ähnlichenFaktoren.Die Befehlsgewalt des mittelbaren Täters manifestiert sich mittels ausdrücklicheroder stillschweigender Erteilung von Befehlen, die aufgrund des automatischenCharakters, verliehen durch die funktionale Verfassung des Apparats, ausgeführtwerden. Das bedeutet, dass es nicht notwendig ist, dass derjenige, der denBefehl erteilt, zusätzlich oder alternativ auf die Nötigung oder die Täuschung dermöglichen Vollstrecker zurückgreift. Vor allem weil, wie später gezeigt werden wird,der direkte Vollstrecker die strafbaren Absichten, die die Organisation verfolgt, teiltund die Bereitschaft zur Befehlsausführung hat, wie sich in der Tatverwirklichungzeigt. Das bedeutet, dass die Willensherrschaft, die der mittelbare Täter als Inhaberder Befehlsgewalt besitzt und ausübt, diesem aufgrund der Eingliederung der Zwischenpersonoder des direkten Vollstreckers in den organisatorischen Machtapparatzuteil wird.730°. FORMEN DER BEFEHLSGEWALT. In diesem Zusammenhang ist zwischen der Befehlsgewaltauf höchster Ebene und der auf mittlerer Ebene zu unterscheiden. Es istalso wichtig, zwischen zwei Formen der Befehlsgewalt zu unterscheiden. Zum einenverläuft sie von der strategischen zu der mittleren taktischen oder operativen Ebene.Und zum anderen von den mittleren Ebenen zu den physischen Vollstreckern. Inbeiden Fällen zeigt sich die Befehlsgewalt immer in vertikaler Linie. Dieser Umstandist entscheidend für die Zuschreibung mittelbarer Täterschaft für alle Befehlshaber inder Kette des Machtapparats, denn man kann die Form und Reichweite, in der dieoberste strategische Ebene Entscheidungen trifft oder weitergibt, nicht mit denendie hier verwendete Übersetzung vor; ähnlich ders., GA 1963, 193, 200: „an einer Schaltstelle des Organisationsgefügessitzende[r] Hintermann“]._____________________________________________________________________________________634<strong>ZIS</strong> 11/2009

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