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Inhalt AUFSÄTZE ANHANG - ZIS

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der mittleren Ebenen bezüglich der direkten Vollstrecker vergleichen und zwar wegender unterschiedlichen Stellung jeder Befehlsebene innerhalb der kriminellenOrganisation. Die Organisationsherrschaft, die von der obersten strategischen Ebeneausgeübt wird, unterscheidet sich von der des mittleren Befehlshabers, da derjenige,der sich an der Spitze der hierarchischen Struktur befindet, eine absoluteHerrschaft über den Apparat besitzt, während derjenige, der auf einer mittlerenEbene agiert, nur Befehle im Rahmen seiner Zuständigkeit innerhalb der Organisationerteilen kann.Diese Sichtbarmachung der Organisation und ihrer funktionaler Hierarchienist in der nationalen Rechtsprechung verwendet worden, um die Struktur desLeuchtenden Pfads* [„Sendero Luminoso“) zu interpretieren. In der Tat hat die NationaleStrafkammer klargestellt, dass die sogenannte Zentraldirektion [der genanntenGruppe] die „wahre Herrschaft über die ganze Organisation“ ausübte, da siedamit beauftragt war, die Treffen, die mit den mittleren Kadern abgehalten wurden,zu leiten, und das korrekte Funktionieren des kriminellen Apparats zu überwachen.Die „mittleren Kader“ bestanden ihrerseits aus den sogenannten „Regional-“und „Zonenkomitees“. Auf unterster Stufe befanden sich schließlich die Unterzonekomiteesund die Zellenkomitees. Außerdem führte die Nationale Strafkammer an,dass aufgrund der Militarisierung dieser Terrorgruppe alle Strukturen zur Ausführungmilitärischer Operationen beitrugen. Als sie die sogenannte Volksarmee gründeten,verwandelten sich das Politische Sekretariat und das Subsekretariat eines Komiteesjeweils in das militärische Kommando und das politische Kommando 1082 .731° GRADE DER VERANTWORTLICHKEIT UND VORWERFBARKEIT.1. Der Grad strafrechtlicher Verantwortlichkeit unterscheidet sich auch hinsichtlichdesjenigen, der sich auf höchster Ebene befindet und ist viel größer als bei demjenigen,der sich auf einer mittleren Ebene befindet. Dieser höhere Grad an Verantwortlichkeitwurde vom Jerusalemer Gericht im Fall Eichmann klargestellt. Dabeiwurde gezeigt, dass das Verantwortlichkeitsausmaß vielmehr wächst, „je mehr mansich von demjenigen entfernt, der die Mordwaffe mit seinen Händen in Betrieb setztund zu den höheren Befehlsstufen gelangt“ 1083 . Eine ähnliche Auffassung vertrat dieNationale Strafkammer im Hinblick auf die Anführer des Leuchtenden Pfads. Diesbezüglichwurde betont, dass „[d]ie tatsächliche Kontrollgewalt, die nach oben hinin der Befehlskette abnimmt, gewissermaßen von der höheren Verantwortlichkeit* Anm. d. Übers.: Es handelt sich dabei um eine maoistisch-stalinistisch orientierte Aufstandsbewegung,näher Ambos, <strong>ZIS</strong> 2009, 552.1082 Siehe Punkt 13 der Entscheidung der Nationalen Strafkammer vom 13. Oktober 2006 [Expedienteacumulado 560 – 2003]. Im Internet: www.gacetajuridica.com.pe.1083 ROXIN, CLAUS, Voluntad de dominio de la acción mediante aparatos organizados de poder, obenzitiert, 1985, Seite 404. Ders., Autoría y dominio del hecho en Derecho Penal, Übersetzung der sechstendeutschen Auflage durch Joaquín Cuello Contreras und José Luis Serrano Gonzáles de Murillo(Universidad de Extremadura), Marcial Pons Ediciones Jurídicas y Sociales, Madrid, 1998, Seite 272;[Anm. d. Übers.: Zitiert nach dem deutschen Original: Roxin, Täterschaft, o. Fn. 1076, § 24, S. 247]._____________________________________________________________________Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik – www.zis-online.com635

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