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Anlage 3 des DFÜ-Abkommens - Bundesverband deutscher Banken

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<strong>DFÜ</strong> – Abkommen<br />

<strong>Anlage</strong> 3: Spezifikation der Datenformate<br />

Fragezeichen "?" X'3F'<br />

Komma "," X'2C'<br />

Minus "-" X'2D'<br />

Leerzeichen " " X'20'<br />

Linke Klammer "(" X'28'<br />

Pluszeichen "+" X'2B'<br />

Punkt "." X'2E'<br />

Rechte Klammer ")" X'29'<br />

Schrägstrich "/" X'2F'<br />

Das Kreditinstitut ist berechtigt, bei Verwendung von Zeichen außerhalb dieses Zeichenvorrats<br />

die unzulässigen Zeichen z. B. durch Leerzeichen oder durch bedeutungsähnliche Zeichen<br />

aus dem definierten Zeichensatz zu ersetzen oder gegebenenfalls auch die gesamte<br />

Datei zurückzuweisen 40 .<br />

Namen für beteiligte Parteien<br />

Im SEPA-Datenformat (Implementation Guidelines) werden die ISO-Belegungsregeln (140<br />

Zeichen in ISO 2009 ) hinsichtlich der Zeichenanzahl für Namen beteiligter Parteien auf 70<br />

eingeschränkt (vgl. z.B. „Initiating Party“).<br />

Verwendungszweck<br />

Im SEPA-Datenformat (Implementation Guidelines) werden die ISO-Belegungsregeln für den<br />

Verwendungszweck eingeschränkt.<br />

Thema SEPA<br />

Wiederholung <strong>des</strong> unstrukturierten Verwendungszweckes<br />

nur einmal<br />

Wiederholung <strong>des</strong> strukturierten Verwendungszweckes<br />

Kombination unstrukturierter und strukturierter<br />

Verwendungszweck<br />

nur einmal<br />

entweder strukturiert oder unstrukturiert<br />

Länge <strong>des</strong> strukturierten Verwendungszweckes Maximale Länge ist 140 Zeichen einschließlich<br />

der Tags (es werden sowohl die Elementinhalte<br />

als auch die Zeichen für die Darstellung der Tags<br />

addiert, die Tags und werden<br />

dabei nicht mitgerechnet). Einzig zugelassener<br />

Zweig ist die Creditor Reference Information.<br />

Die Verwendung eines strukturierten Verwendungszwecks sollte nur für Überweisungen und<br />

dann nur in Absprache mit dem Zahlungsempfänger erfolgen.<br />

40 Zeichen außerhalb <strong>des</strong> o. a. Zeichenvorrats verhindern die Verarbeitung in den <strong>Banken</strong> und die<br />

dortigen Prüfungen (z. B. bzgl. Geldwäschegesetz).<br />

© Z ENTRALER KREDITAUSSCHUSS Seite: 25<br />

Version 2.5 vom 10.06.2010 (Final Version)

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