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APUG-Dokumentation Vollversion (PDF)

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eines bei sachgemäßer und kompetenter Anwendung relativ harmlosen Produktes, z. B. durch überhöhte<br />

Dosierung oder durch die Wahl des falschen Sprüh-, Stäube- oder Nebelgerätes, kann durch<br />

Verdriftung und Inhalation zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen. Gefahren resultieren dann<br />

aus unnötig hoher Freisetzung der Wirkstoffe aus behandelten Oberflächen auf die Haut, in die<br />

Atemluft, die Kleidung sowie auf Lebensmittel, Bedarfs- und Gebrauchsgegenstände.<br />

Bei nicht fachgerechtem Einsatz dieser Stoffe kann es ferner zu Resistenzbildungen kommen, deren<br />

Folgen erst im Verlauf von Jahren als Problem für die Menschen sichtbar werden.<br />

Derzeit gibt es vielfältige rechtliche Regelungen in diesem Bereich, die jedoch i.d.R. nur Teilaspekte<br />

des Problems erfassen und erhebliche Regelungslücken enthalten (Arzneimittelgesetz; Bundes-<br />

Seuchengesetz; Tierseuchengesetz; Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz etc.).<br />

Eine Besserung dieser Situation ist erst zu erwarten, wenn die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen<br />

Parlaments und des Rates vom 16.2.1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten in nationalen<br />

Regelungen umgesetzt ist und alle Mitgliedsstaaten ein einheitliches Zulassungssystem für<br />

solche Produkte einführen müssen.<br />

Empfehlungen<br />

Abfallbeseitigung<br />

• Standardisierung und Normierung bzw. Entwicklung geeigneter Verfahren zur Messung von Keimund/oder<br />

Toxinbelastungen.<br />

• Entwicklung von Verfahren zur genaueren Bestimmung des von Abfallbehandlungs- und Abfallverwertungsanlagen<br />

ausgehenden mikrobiellen Risikopotentials.<br />

• Erarbeitung von Grenz-, Richt- und Empfehlungswerten für mikrobiologische Belastungen durch<br />

Abfallbehandlungs- und Abfallverwertungsanlagen.<br />

• Förderung von Maßnahmen zur Verwertung des Hausmülls und hausmüllähnlichen Gewerbeabfalls<br />

und dabei besonders der Kompostierung (ggf. Vergärung) getrennt erfaßter Bioabfälle.<br />

• Prüfung neuer Methoden der Erfassung biologischer Veränderungen beim Menschen durch mikrobielle<br />

Aerosole und Toxine als einen Parameter für epidemiologische Studien.<br />

Schädlinge und deren Bekämpfung<br />

• Stärkere Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Einschränkung der Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln<br />

in bestimmten Bereichen sowie bezüglich der Abgabe an Laien auf gesetzlicher<br />

Ebene.<br />

• Intensivierung der Fortbildung der Gewerbetreibenden sowie der Aus- und Fortbildung der Kontrolleure<br />

der auf Landesebene zuständigen Aufsichtsbehörden.<br />

• Beseitigung des Mangels an praxiserprobten, hygienisch unbedenklichen, alternativen Mitteln<br />

sowie der Erfahrungsdefizite in deren Anwendung, kombiniert mit herkömmlichen Mitteln im Sinne<br />

einer „Integrierten Schädlingsbekämpfung”.<br />

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