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APUG-Dokumentation Vollversion (PDF)

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Ziel: Harmonisierung der Risikobewertung und der Ableitung gesundheitsbezogener<br />

190<br />

Standards<br />

Empfehlungen 4 :<br />

• Die Ableitung von gesundheitsbezogenen Umweltstandards sollte in Anlehnung an Verfahrensvor-<br />

schläge des Sachverständigenrates für Umweltfragen in einem mehrstufigen Verfahren erfolgen.<br />

Insbesondere ist eine strikte Trennung zwischen Risikoabschätzung und Risikomanagement anzu-<br />

streben. Die naturwissenschaftliche Ableitung von Standardvorschlägen ist an zuvor spezifizierten<br />

Schutzzielen auszurichten.<br />

• Bei der Ableitung von Standardvorschlägen sollten folgende Schritte unterschieden werden: Iden-<br />

tifizierung des Gefährdungspotentials, Dosis-Wirkungs-Abschätzung und - bei medienbezogenen<br />

Standards - Expositionsabschätzung. Die Charakterisierung eines tolerablen Risikos muß a priori<br />

im Abgleich mit dem Schutzziel erfolgen. Über die zu verwendende Terminologie sollte eine Ver-<br />

ständigung erzielt werden.<br />

• Es sollte in Bewertungsleitlinien festgelegt werden, wie im Falle von Bewertungsunsicherheiten<br />

bei der Risikoabschätzung vorzugehen ist.<br />

• Unter Praktikabilitätsgesichtspunkten sollte die Entwicklung einheitlicher Bewertungsleitlinien<br />

schrittweise im Sinne einer zunehmenden Konkretisierung und Vervollständigung erfolgen. Die<br />

Bewertungsleitlinien sind in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren, um dem wissenschaftlichen<br />

Erkenntnisfortschritt, der Rechtsentwicklung sowie Harmonisierungsfortschritten auf internatio-<br />

naler Ebene Rechnung tragen zu können.<br />

Aufgrund einer Analyse der Unsicherheiten der Risikoabschätzung lassen sich die Fragekomplexe<br />

und Einzelfragen ableiten, zu denen Bewertungsrichtlinien Aussagen enthalten sollten (s.Tabelle 11).<br />

4 Die hier und nachfolgend getroffenen Aussagen orientieren sich an den Ergebnissen eines im Rahmen des<br />

Umweltforschungsplans vergebenen Vorhabens (F+E Vorhaben 116 01 001: Harmonisierung gesundheitsbezogener<br />

Umweltstandards - Probleme und Lösungsansätze)

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