APUG-Dokumentation Vollversion (PDF)
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4.4.6 Ansätze zur Verbesserung der behördlichen Risikokommunikation<br />
Risikokommunikation von Bundesbehörden und Forschungseinrichtungen des Bundes ist eine<br />
Dienstleistung. Die Dienstleistung ”Risikokommunikation” kann auch unter dem Gesichtspunkt des<br />
Qualitätsmanagements gesehen werden. Bei einem ganzheitlichen Qualitätsmanagement (Total Quality<br />
Management = TQM) handelt es sich nach der DIN EN ISO 8402 um eine ”auf die Mitwirkung<br />
aller ihrer Mitglieder gestützte Managementmethode einer Organisation, die Qualität in den Mittelpunkt<br />
stellt und durch die Zufriedenheit ihrer Kunden, auf langfristigen Geschäftserfolg sowie auf<br />
Nutzen für die Mitglieder der Organisation und die Gesellschaft zielt.”<br />
Im TQM werden fünf Stufen des Prozeßmanagements unterschieden, die sich etwas abgewandelt auch<br />
auf die Risikokommunikation anwenden lassen (siehe dazu Abb. 15):<br />
− Prozeßverantwortung<br />
− Verständnis des Prozesses<br />
− Messung des Prozesses<br />
− Beherrschung des Prozesses<br />
− Verbesserung von Prozessen.<br />
Bei der Risikokommunikation ist die Prozeßverantwortung im Unterschied zu Produktionsprozessen,<br />
auf die das TQM abzielt, nur teilweise in den Händen von Bundesbehörden und -institutionen.<br />
Andere wissenschaftliche Institutionen, verschiedenste Berater und Berufsgruppen (Ärzte, Baubiologen<br />
usw.), die Medien sowie die Industrie und NGO´s tragen zur Risikokommunikation bei. Der<br />
Gesamtprozeß ist somit weitgehend unkoordiniert und durch Wettbewerb am Meinungsmarkt charakterisiert.<br />
Gegenwärtig besteht das Dilemma, daß die oberen Bundesbehörden wie UBA, BgVV, RKI und BfS<br />
keinen formalen politischen Auftrag zur Risikokommunikation haben. Sie geraten aber, wenn Diskussionen<br />
um Risiken eskalieren (z.B. beim BSE-Thema, bei Hoechst-Störfällen 1993, und z.Z. bei der<br />
Debatte um die PAK-Belastung in den ehemaligen amerikanischen Hausing-Arealen), in Risikokontroversen.<br />
Jede Erörterung darüber, wie Risikokommunikation verbessert werden kann, erfordert deshalb zu<br />
allererst eine politische Entscheidung, ob und wie die oberen Bundesbehörden proaktiv Risikokommunikation<br />
betreiben sollen. Wird dies bejaht, so sind in den Institutionen, die diesen Auftrag bekommen,<br />
Leitbilder zu entwickeln, die festlegen, welche Aufgaben wie bei der Risikokommunikation<br />
zu übernehmen sind (siehe Abb. 15). 11<br />
11 Es geht dabei um die Entwicklung von Mission Statements und Richtlinien für die Risikokommunikation.<br />
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