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APUG-Dokumentation Vollversion (PDF)

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4.4.6 Ansätze zur Verbesserung der behördlichen Risikokommunikation<br />

Risikokommunikation von Bundesbehörden und Forschungseinrichtungen des Bundes ist eine<br />

Dienstleistung. Die Dienstleistung ”Risikokommunikation” kann auch unter dem Gesichtspunkt des<br />

Qualitätsmanagements gesehen werden. Bei einem ganzheitlichen Qualitätsmanagement (Total Quality<br />

Management = TQM) handelt es sich nach der DIN EN ISO 8402 um eine ”auf die Mitwirkung<br />

aller ihrer Mitglieder gestützte Managementmethode einer Organisation, die Qualität in den Mittelpunkt<br />

stellt und durch die Zufriedenheit ihrer Kunden, auf langfristigen Geschäftserfolg sowie auf<br />

Nutzen für die Mitglieder der Organisation und die Gesellschaft zielt.”<br />

Im TQM werden fünf Stufen des Prozeßmanagements unterschieden, die sich etwas abgewandelt auch<br />

auf die Risikokommunikation anwenden lassen (siehe dazu Abb. 15):<br />

− Prozeßverantwortung<br />

− Verständnis des Prozesses<br />

− Messung des Prozesses<br />

− Beherrschung des Prozesses<br />

− Verbesserung von Prozessen.<br />

Bei der Risikokommunikation ist die Prozeßverantwortung im Unterschied zu Produktionsprozessen,<br />

auf die das TQM abzielt, nur teilweise in den Händen von Bundesbehörden und -institutionen.<br />

Andere wissenschaftliche Institutionen, verschiedenste Berater und Berufsgruppen (Ärzte, Baubiologen<br />

usw.), die Medien sowie die Industrie und NGO´s tragen zur Risikokommunikation bei. Der<br />

Gesamtprozeß ist somit weitgehend unkoordiniert und durch Wettbewerb am Meinungsmarkt charakterisiert.<br />

Gegenwärtig besteht das Dilemma, daß die oberen Bundesbehörden wie UBA, BgVV, RKI und BfS<br />

keinen formalen politischen Auftrag zur Risikokommunikation haben. Sie geraten aber, wenn Diskussionen<br />

um Risiken eskalieren (z.B. beim BSE-Thema, bei Hoechst-Störfällen 1993, und z.Z. bei der<br />

Debatte um die PAK-Belastung in den ehemaligen amerikanischen Hausing-Arealen), in Risikokontroversen.<br />

Jede Erörterung darüber, wie Risikokommunikation verbessert werden kann, erfordert deshalb zu<br />

allererst eine politische Entscheidung, ob und wie die oberen Bundesbehörden proaktiv Risikokommunikation<br />

betreiben sollen. Wird dies bejaht, so sind in den Institutionen, die diesen Auftrag bekommen,<br />

Leitbilder zu entwickeln, die festlegen, welche Aufgaben wie bei der Risikokommunikation<br />

zu übernehmen sind (siehe Abb. 15). 11<br />

11 Es geht dabei um die Entwicklung von Mission Statements und Richtlinien für die Risikokommunikation.<br />

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