APUG-Dokumentation Vollversion (PDF)
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− Raumluftkonzentrationen unter 300 ng PCB/m³ Luft sind als langfristig tolerabel anzusehen (Vorsorgewert).<br />
− Bei Raumluftkonzentrationen zwischen 300 und 3000 ng PCB/m³ Luft wird empfohlen, die Quelle<br />
der Raumluftverunreinigung aufzuspüren und nach Möglichkeit unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit<br />
zu beseitigen oder zumindest eine Verminderung der PCB-Konzentration (z.B. durch<br />
regelmäßiges Lüften sowie gründliche Reinigung und Entstaubung der Räume) anzustreben.<br />
− Der Zielwert liegt bei weniger als 300 ng PCB/m³ Luft.<br />
− Raumluftkonzentrationen oberhalb von 3000 ng PCB/m³ Luft sollten im Hinblick auf mögliche<br />
andere nicht kontrollierbare PCB-Belastungen vermieden werden. Bei Bestätigung des Wertes sind<br />
in Abhängigkeit von der Belastung zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken in diesen Räumen<br />
unverzüglich Maßnahmen zur Verringerung der Raumluftkonzentration von PCB zu ergreifen. Die<br />
Sanierungsmaßnahmen müssen geeignet sein, die PCB-Aufnahme wirksam zu vermindern.<br />
− Der Zielwert liegt auch hier bei weniger als 300 ng PCB/m³ Luft (Sanierungsleitwert).<br />
Weiterhin wird empfohlen, sicherzustellen, daß die Räume bis zur Sanierung ausreichend gelüftet und<br />
regelmäßig feucht gereinigt werden. Die Primärquellen sollten dokumentiert und gegebenenfalls im<br />
Rahmen ohnehin anstehender Umbau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen mit entfernt werden.<br />
Ein weiteres Problem aus dem Bereich der Bauprodukte stellt die Verwendung von Holzschutzmitteln<br />
im Innenraum dar.<br />
Chemische Holzschutzmittel sind entsprechend ihrer bioziden Wirkstoffe (s. 3.1.8.3):<br />
− Fungizide gegen holzzerstörende und holzverfärbende Pilze und<br />
− Insektizide gegen holzzerstörende Insekten.<br />
Je nach Anwendungsbereich kann folgende Unterteilung vorgenommen werden:<br />
− DIBt-Holzschutzmittel zur bautechnisch vorgeschriebenen vorbeugenden Behandlung tragender<br />
Holzbauteile sowie für bekämpfende Maßnahmen<br />
− Holzschutzmittel für nicht tragende Holzbauteile und bekämpfende Maßnahmen, die das RAL-<br />
Zeichen tragen<br />
− Holzschutzmittel ohne Prüfbescheid oder -zeugnis, die im gewerblichen Bereich üblicherweise<br />
nicht verwendet werden, aber im Heimwerkerbereich durchaus relevant sind.<br />
Nur für den konstruktiven Bereich in baulichen Anlagen - und auch hier nur für bestimmte Anwendungsbereiche<br />
- ist vorgeschrieben, Holz vor holzzerstörenden Pilzen und Insekten zu schützen, um<br />
eine dauerhafte Standsicherheit zu gewährleisten.<br />
Für den Schutz nichttragender Hölzer stehen Fragen der Werterhaltung und Erhalt der Gebrauchstauglichkeit<br />
im Vordergrund. Chemischer Holzschutz ist in normal bewohnten Räumen nicht<br />
notwendig; selbst in Feuchträumen mit Duschen kann er durch bauliche Maßnahmen überflüssig<br />
gemacht werden. Generell sollte ein Biozideinsatz in Bauprodukten unterbleiben, wenn seine Erfordernis<br />
nicht eindeutig nachgewiesen ist.<br />
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