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Der Prozeß des Risikomanagement steht und fällt mit der richtigen Definition des anstehenden Problems<br />

und der Analyse seines naturwissenschaftlich-technologischen, gesundheitlichen, aber auch<br />

gesellschaftlich-politischen Kontextes. Hier sind Fragen zu beantworten nach:<br />

Der Art des Problems und seines Kontextes z.B.:<br />

− Was ist das Problem? Warum ist es ein Problem? Wie wurde es erkannt?<br />

− Welche Art von Wirkungen (reversible - irreversible) sind zu erwarten? Wann werden die Wirkungen<br />

eintreten (sofort - erst in weiter Zukunft, in späteren Generationen)? Handelt es sich um<br />

multiple Risiken von unterschiedlichem Gewicht?<br />

− Was sind die Quellen/Ursachen des Problems? Handelt es sich um eine Belastung aus mehreren<br />

Quellen/ aus mehreren Umweltmedien (Nahrungsmittel, Luft)?<br />

− Wer und wieviel Personen werden exponiert? Welche Expositionszeiträume sind zu erwarten<br />

(Kurzzeitbelastung - chronische Belastung)?<br />

− Wie beurteilen die Betroffenen die Risiken?<br />

Den Zielen des Risikomanagement-Prozesses z.B.:<br />

− Soll das Risiko selbst vermindert oder eliminiert werden?<br />

− Soll die unerwünschte Wirkung vermieden werden?<br />

− Soll das Risiko unter Erhaltung der Arbeitsplätze reduziert werden?<br />

− Soll die empfindlichste Risikopopulation geschützt werden?<br />

Der Zuständigkeit für den Management-Prozeß z.B:<br />

− Staat (Bund, Land, Kommune, Umweltschutzamt, Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt)<br />

− Verursacher (Anlagenbetreiber)<br />

− Bürger.<br />

Nach den mittelbar oder unmittelbar vom Risikomanagement-Prozeß Betroffenen<br />

(engl.„Stakeholders“) und nach deren Beteiligung am Prozeß z.B.:<br />

− Wer ist von den Risiken (aber auch von den Maßnahmen zur Beseitigung der Risiken) betroffen?<br />

− Wer verfügt über Informationen oder Expertisen?<br />

− Wer war in der Vergangenheit von ähnlichen Risiken betroffen?<br />

− Wer könnte bei Nichtbeteiligung verärgert sein und entsprechend opponieren?<br />

Als „Stakeholder“ kommen in Betracht:<br />

− Bürgerinitiativen<br />

− Repräsentanten kultureller, ethnischer oder wirtschaftlicher Gruppen und Verbände<br />

− lokale Behörden<br />

− der öffentliche Gesundheitsdienst<br />

− Industrie- und Handelskammer, Wirtschaftsverbände<br />

− Ärzteverbände<br />

− Gewerkschaften<br />

− Umweltverbände<br />

− Forschungseinrichtungen<br />

− staatliche Einrichtungen, die für Fragen der Standardsetzung verantwortlich sind.<br />

Die nationale und internationale Erfahrung zeigt, daß eine angemessene Beteiligung der Betroffenen<br />

(bzw. im weitesten Sinne Interessierten) zu einem effektiveren und letztendlich belastbareren Risikomanagement<br />

führt. Die Betroffenen bringen ihre Kenntnisse und Erfahrungen ein. Ihre Beteiligung<br />

führt zu einer besseren Akzeptanz der Entscheidungen. Im übrigen erklärt die von den europäischen<br />

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