APUG-Dokumentation Vollversion (PDF)
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fentlichkeit gestärkt werden. Die praktische Zusammenarbeit sollte zukünftig folgende Schritte beinhalten:<br />
− gemeinsame Pressekonferenzen, wenn Themen nicht ausschließlich in die Zuständigkeit eines der<br />
Institute fallen;<br />
− gemeinsame Presse-Informationen, wenn Themen inhaltlich von zwei oder mehreren Instituten<br />
unter verschiedenen Aspekten bearbeitet werden. Dies gilt natürlich auch für Publikationen zu gemeinsamen<br />
Themen;<br />
− gemeinsame Informationsveranstaltungen. Als Beispiel sind hier die Fortbildungsveranstaltungen<br />
für den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu nennen, die jährlich von den Pressestellen BfArM,<br />
BgVV, PEI und RKI organisiert und veranstaltet werden. Ab 1999 wird auch das Umweltbundesamt<br />
zum Kreis der Veranstalter gehören.<br />
Besondere Beachtung verdient unter dem Aspekt ”Information der Fachöffentlichkeit” die bestehende<br />
Zusammenarbeit mit dem ÖGD. Seitens der Gesundheitsämter, aber auch von anderen Landes- und<br />
Kommunalbehörden (z.B. Umweltämter), wird immer wieder der Bedarf nach einem besonders intensiven<br />
Informationsaustausch mit den wissenschaftlichen Bundesoberbehörden artikuliert. Wissenschaftliche<br />
Hilfestellung, frühzeitige Hinweise auf sich abzeichnende Probleme, Vollzugshilfe<br />
(Richt-, Grenzwerte) etc. können hierfür beispielhaft genannt werden. Die konzeptionellen Überlegungen<br />
hinsichtlich einer gemeinsamen Informations- und <strong>Dokumentation</strong>sstrategie im Bereich Umwelt<br />
und Gesundheit seitens der Bundesoberbehörden sind folglich in erheblichem Umfang auf die<br />
Zielgruppe ÖGD ausgerichtet. In zunehmendem Maße erwarten aber auch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung<br />
„Umweltmedizin“ Zugriffsrechte oder zumindest Zugriffsmöglichkeiten auf wissenschaftliche<br />
Erkenntnisse sowie Umwelt- und Gesundheitsinformationen zur kompetenteren Betreuung ihrer<br />
Patienten.<br />
Für bestimmte Aspekte setzt das Umweltinformationsgesetz eine entsprechende Rechtsgrundlage. Die<br />
Situation ist jedoch dadurch gekennzeichnet, daß die möglicherweise aus Umweltfaktoren resultierenden<br />
gesundheitlichen Belastungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen i.d.R. einen multifaktoriellen<br />
Ursprung haben und häufig die entsprechende toxikologische oder epidemiologische Datenbasis<br />
strengen Ansprüchen nicht genügt. Stellungnahmen, Risikoeinschätzungen, aufgearbeitetes Wissen<br />
etc. aus den Reihen der Bundesoberbehörden wären hierbei sicherlich eine willkommene Arbeitserleichterung<br />
für alle Umweltmediziner und könnten so punktuell zu der auf dem Gebiet der Umweltmedizin<br />
dringend notwendigen Qualitätssicherung beitragen.<br />
Vor allem vom ÖGD positiv aufgenommen wurde die 1992 in Zusammenarbeit vom Institut für<br />
Wasser-, Boden- und Lufthygiene und dem damaligen klinisch-diagnostischen Bereich Karlshorst<br />
initiierte Herausgabe eines „Umweltmedizinischen Informationsdienstes“ (UMID). Innerhalb kurzer<br />
Zeit wurden nahezu alle Gesundheitsämter in den Verteiler der zweimonatig erscheinenden, kostenlosen<br />
Ausgaben des UMID aufgenommen. Mit den Ausgaben der beiden ersten Jahre entstand 1994 als<br />
Heft 4 der Reihe „WaBoLu-Hefte“ ein gedruckter 120seitiger Sammelband, dessen gute Verkaufszahlen<br />
ein weit über den ÖGD hinausgehendes Interesse an einem solchen Informationsservice zeigten.<br />
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