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mut, sondern aus Vegeisterung für die große Lache und llU5<br />
klarein Einblick in die Entwicklung der Dinge. Kber diese<br />
starken und tapferen Täufer scheiden das wesentliche von<br />
Nebensächlichem, sie wissen auch die unwägbaren, nicht gerade<br />
genehmen, indes unvermeidlichen Einflüsse einzuschätzen.<br />
wesentlich ist der wundervolle Zchwung der Jugend, zu<br />
selbstgewählten hohen Zielen vorzudringen, wesentlich ist die<br />
selbständige Absteckung der besonderen Kufgaben und Wege und<br />
die freientscheidende Ztimme bei allen Tagungen, wesentlich der<br />
stets neue Knlauf zu Leistungen und Arbeiten, die man aus<br />
freiester Vegeisterung unternimmt, wesentlich die unbeeinflußte<br />
Wahl der jungen Führer aus dem Kreis der Kameraden<br />
und — innerhalb der einzelnen Gaue und Gruppen — fördernder<br />
und beratender Helfer aus dem Kreis der Lehrerschaft<br />
und der Eltern und der erwachsenen Fachleiter für die einzelnen<br />
Arbeitsgruppen.<br />
Dagegen wird sich die geschäftsführende Zentrale, welche<br />
eine große Vewegung in Fluß bringt, in vielen Fällen<br />
selbständig und ohne varh'rgehends Wahl einrichten müssen.<br />
3ie greift aber, ihrem Vegriff und ihrem Zweck nach, in die Entschließungen<br />
der Jugend n ^ selbstherrlich ein. Die örtlichen<br />
Verhältnisse werden es gewöhnlich mit sich bringen, daß der<br />
geistliche Leiter einer Vrtsgruppe nicht aus der unmittelbaren<br />
Wahl der Jungen herv<strong>org</strong>eht, sondern ihnen angeboten wird.<br />
Auch sonst kann die Klugheit oder eine eigenartige Verkettung<br />
schwieriger Umstände die Kuslese bestimmter Persönlichkeiten<br />
zu Beratern und Vertretern wünschenswert machen. Es ist<br />
das kein Zwang, es ist ein einhaftendes Gesetz, dessen Veobachtung<br />
das 5treben nach dem Ziel erleichtert, dessen Umgehung<br />
das ganze Unternehmen gefährden könnte.<br />
Da übrigens Diözesanbestimmungen die Ztellung der Neligionslehrer<br />
zu den Zchülern sehr verschieden regeln, läßt<br />
sich darüber nichts allgemein Gültiges sagen. In West«<br />
deutschland sind diese Rechte kirchlich anders umschrieben als<br />
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