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mut, sondern aus Vegeisterung für die große Lache und llU5<br />

klarein Einblick in die Entwicklung der Dinge. Kber diese<br />

starken und tapferen Täufer scheiden das wesentliche von<br />

Nebensächlichem, sie wissen auch die unwägbaren, nicht gerade<br />

genehmen, indes unvermeidlichen Einflüsse einzuschätzen.<br />

wesentlich ist der wundervolle Zchwung der Jugend, zu<br />

selbstgewählten hohen Zielen vorzudringen, wesentlich ist die<br />

selbständige Absteckung der besonderen Kufgaben und Wege und<br />

die freientscheidende Ztimme bei allen Tagungen, wesentlich der<br />

stets neue Knlauf zu Leistungen und Arbeiten, die man aus<br />

freiester Vegeisterung unternimmt, wesentlich die unbeeinflußte<br />

Wahl der jungen Führer aus dem Kreis der Kameraden<br />

und — innerhalb der einzelnen Gaue und Gruppen — fördernder<br />

und beratender Helfer aus dem Kreis der Lehrerschaft<br />

und der Eltern und der erwachsenen Fachleiter für die einzelnen<br />

Arbeitsgruppen.<br />

Dagegen wird sich die geschäftsführende Zentrale, welche<br />

eine große Vewegung in Fluß bringt, in vielen Fällen<br />

selbständig und ohne varh'rgehends Wahl einrichten müssen.<br />

3ie greift aber, ihrem Vegriff und ihrem Zweck nach, in die Entschließungen<br />

der Jugend n ^ selbstherrlich ein. Die örtlichen<br />

Verhältnisse werden es gewöhnlich mit sich bringen, daß der<br />

geistliche Leiter einer Vrtsgruppe nicht aus der unmittelbaren<br />

Wahl der Jungen herv<strong>org</strong>eht, sondern ihnen angeboten wird.<br />

Auch sonst kann die Klugheit oder eine eigenartige Verkettung<br />

schwieriger Umstände die Kuslese bestimmter Persönlichkeiten<br />

zu Beratern und Vertretern wünschenswert machen. Es ist<br />

das kein Zwang, es ist ein einhaftendes Gesetz, dessen Veobachtung<br />

das 5treben nach dem Ziel erleichtert, dessen Umgehung<br />

das ganze Unternehmen gefährden könnte.<br />

Da übrigens Diözesanbestimmungen die Ztellung der Neligionslehrer<br />

zu den Zchülern sehr verschieden regeln, läßt<br />

sich darüber nichts allgemein Gültiges sagen. In West«<br />

deutschland sind diese Rechte kirchlich anders umschrieben als<br />

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