Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik
Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik
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Die Regulierung von <strong>Hassrede</strong> in liberalen Demokratien 169<br />
stellungen des Publikums als beleidigend empfunden wird, und <strong>Hassrede</strong><br />
notwendig (Dworkin 2006).<br />
Somit macht es nur Sinn, <strong>Hassrede</strong> primär anhand inhaltlicher Kriterien zu<br />
definieren. Hierbei soll im Folgenden ein breites Verständnis von <strong>Hassrede</strong><br />
im Sinne von abwertender Rede 5 mit bestimmten inhaltlichen Charakteristika<br />
vorausgesetzt werden. Unter <strong>Hassrede</strong> soll jegliche Form von Rede verstanden<br />
werden, die Personengruppen aufgrund von physischen, psychischen<br />
oder mentalen Merkmalen, die ihren Mitgliedern zugeschrieben werden,<br />
herabwürdigt (Parekh 2006, 214). 6 Zusätzlich kann von <strong>Hassrede</strong> gesprochen<br />
werden, wenn gruppenspezifische Schimpfwörter gegenüber Individuen wie<br />
„Nigger“, „Tunte“ oder „Krüppel“ verwendet werden (Cohen 1993, 208).<br />
<strong>Hassrede</strong> kann sich von daher auch an einzelne Personen richten, die aufgrund<br />
ihrer (vermeintlichen) Zugehörigkeit zu einer Gruppe herabgewürdigt<br />
werden. Dies muss jedoch eine Herabwürdigung der gesamten Personengruppe<br />
zumindest implizit mit einbeziehen (siehe Parekh 2006, 214). Der Begriff<br />
der <strong>Hassrede</strong> umfasst somit bspw. rassistische, sexistische oder homophobe<br />
Äußerungen. <strong>Hassrede</strong> drückt aus, dass Angehörige bestimmter Gruppen<br />
pauschal als weniger wertvoll und somit nicht als vollwertige und<br />
gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu betrachten seien (Parekh<br />
2006, 214; Scanlon 2004, 1484).<br />
Eine Schwierigkeit muss jedoch berücksichtigt werden: Der Inhalt, der mit<br />
einer bestimmten Äußerung kommuniziert wird, hängt bekanntlich u. a. vom<br />
Kontext ab, in dem diese Äußerung getätigt wird (Parekh 2006, 215). Berücksichtigte<br />
man dies nicht, dann würden beispielsweise viele satirische<br />
oder ironische Aussagen unter den oben definierten Begriff der <strong>Hassrede</strong><br />
fallen.<br />
Zusätzlich kann noch zwischen öffentlich-politischen und privaten Kontexten<br />
unterschieden werden in denen <strong>Hassrede</strong> geäußert wird (Heyman<br />
2009, 164-165). Diese Dimension ist deshalb wichtig, da viele Argumente<br />
für den Schutz freier Rede auf die wichtige politische Funktion dieses Rechts<br />
hinweisen (siehe Parekh 2006, 216 und die weitere Argumentation in diesem<br />
Beitrag).<br />
5<br />
6<br />
Unter Rede verstehe ich im Folgenden „acts of expression“ im Sinne Scanlons: „I<br />
mean to include any act that is intended by its agent to communicate to one or<br />
more persons some proposition or attitude“ (Scanlon 1972, 206).<br />
Empirisch ist zu beobachten, dass <strong>Hassrede</strong> sich meistens auf Merkmale bezieht,<br />
die relativ unveränderlich oder nur unter hohen Kosten veränderlich sind, wie<br />
Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexuelle oder religiöse Orientierung.