06.11.2013 Aufrufe

Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Regulierung von <strong>Hassrede</strong> in liberalen Demokratien 169<br />

stellungen des Publikums als beleidigend empfunden wird, und <strong>Hassrede</strong><br />

notwendig (Dworkin 2006).<br />

Somit macht es nur Sinn, <strong>Hassrede</strong> primär anhand inhaltlicher Kriterien zu<br />

definieren. Hierbei soll im Folgenden ein breites Verständnis von <strong>Hassrede</strong><br />

im Sinne von abwertender Rede 5 mit bestimmten inhaltlichen Charakteristika<br />

vorausgesetzt werden. Unter <strong>Hassrede</strong> soll jegliche Form von Rede verstanden<br />

werden, die Personengruppen aufgrund von physischen, psychischen<br />

oder mentalen Merkmalen, die ihren Mitgliedern zugeschrieben werden,<br />

herabwürdigt (Parekh 2006, 214). 6 Zusätzlich kann von <strong>Hassrede</strong> gesprochen<br />

werden, wenn gruppenspezifische Schimpfwörter gegenüber Individuen wie<br />

„Nigger“, „Tunte“ oder „Krüppel“ verwendet werden (Cohen 1993, 208).<br />

<strong>Hassrede</strong> kann sich von daher auch an einzelne Personen richten, die aufgrund<br />

ihrer (vermeintlichen) Zugehörigkeit zu einer Gruppe herabgewürdigt<br />

werden. Dies muss jedoch eine Herabwürdigung der gesamten Personengruppe<br />

zumindest implizit mit einbeziehen (siehe Parekh 2006, 214). Der Begriff<br />

der <strong>Hassrede</strong> umfasst somit bspw. rassistische, sexistische oder homophobe<br />

Äußerungen. <strong>Hassrede</strong> drückt aus, dass Angehörige bestimmter Gruppen<br />

pauschal als weniger wertvoll und somit nicht als vollwertige und<br />

gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft zu betrachten seien (Parekh<br />

2006, 214; Scanlon 2004, 1484).<br />

Eine Schwierigkeit muss jedoch berücksichtigt werden: Der Inhalt, der mit<br />

einer bestimmten Äußerung kommuniziert wird, hängt bekanntlich u. a. vom<br />

Kontext ab, in dem diese Äußerung getätigt wird (Parekh 2006, 215). Berücksichtigte<br />

man dies nicht, dann würden beispielsweise viele satirische<br />

oder ironische Aussagen unter den oben definierten Begriff der <strong>Hassrede</strong><br />

fallen.<br />

Zusätzlich kann noch zwischen öffentlich-politischen und privaten Kontexten<br />

unterschieden werden in denen <strong>Hassrede</strong> geäußert wird (Heyman<br />

2009, 164-165). Diese Dimension ist deshalb wichtig, da viele Argumente<br />

für den Schutz freier Rede auf die wichtige politische Funktion dieses Rechts<br />

hinweisen (siehe Parekh 2006, 216 und die weitere Argumentation in diesem<br />

Beitrag).<br />

5<br />

6<br />

Unter Rede verstehe ich im Folgenden „acts of expression“ im Sinne Scanlons: „I<br />

mean to include any act that is intended by its agent to communicate to one or<br />

more persons some proposition or attitude“ (Scanlon 1972, 206).<br />

Empirisch ist zu beobachten, dass <strong>Hassrede</strong> sich meistens auf Merkmale bezieht,<br />

die relativ unveränderlich oder nur unter hohen Kosten veränderlich sind, wie<br />

Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexuelle oder religiöse Orientierung.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!