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Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

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Kriterien zur Einschränkung von hate speech 269<br />

The aim is not to encourage civility, to shelter people from offensive comments,<br />

or to punish malign ignorance. They are motivated instead by various<br />

costs associated with discriminatory harassment. (Cohen 1993, 209)<br />

Die Kosten von hate speech und der Wert der freien Meinungsäußerung<br />

müssen somit gegeneinander abgewogen werden. Dieser Aufgabe wird sich<br />

der verbleibende Teil des Aufsatzes zuwenden.<br />

5. Kriterien zur Regulierung von hate speech<br />

Im Folgenden werden verschiedene Möglichkeiten dieser Abwägung zwischen<br />

Wert und Kosten der Meinungsfreiheit diskutiert. Nach einer kurzen<br />

Erläuterung, warum eine Abwägung notwendig ist, werden die Möglichkeiten<br />

einer Einschränkung auf der Grundlage der Kosten, des Inhalts und der<br />

Wertigkeit von Äußerungen diskutiert.<br />

5.1 Generelle Bedenken gegen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit<br />

Sogenannte Vertreter des free-speech absolutism lehnen eine Einschränkung<br />

der freien Meinungsäußerung grundsätzlich ab und bewerten – soweit sie<br />

überhaupt anerkennen, dass hate speech Kosten mit sich bringen kann – den<br />

Nutzen der Rede generell höher als ihre möglichen Kosten. Diese Einschätzung<br />

beruht zu einem Großteil auf einem prinzipiellen Misstrauen gegenüber<br />

der Macht des Staates und einer Angst vor willkürlichen Eingriffen in die<br />

Freiheiten der Bürger.<br />

Da allerdings Freiheitsrechte unterschiedlicher Personen in Widerspruch<br />

zueinander geraten können, ist es grundsätzlich nicht möglich, allen Rechten<br />

absolute Geltung zu verschaffen. Um die Wahrscheinlichkeit eines Machtmissbrauchs<br />

zu vermindern, muss auf der einen Seite der Entscheidungsspielraum<br />

des Staates insofern beschränkt werden, als dass die Regeln einer<br />

beschränkt: „speech on such grounds as national security, obscenity, child<br />

pornography and a patently offensive speech directed at a captive audience or in<br />

work places” (Parekh 2006a, 213). Auch hate speech wird in vielen Staaten rechtlich<br />

reguliert. Deutschland stellt nicht nur die Leugnung des Holocaust unter<br />

Strafe sondern auch Äußerungen, die zu Hass gegenüber Gruppen aufhetzen oder<br />

die Würde von Gruppen verletzen, sofern dies auf eine Weise geschieht „die<br />

geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“ (§ 130 StGB). Für eine<br />

Gegenüberstellung der deutschen und US-amerikanischen Gesetzgebung in<br />

Bezug auf hate speech siehe Brugger (2003) oder Heinze (2009).

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