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Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

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Die Regulierung von <strong>Hassrede</strong> in liberalen Demokratien 181<br />

schen Ordnung (Rawls 2005, 347-348). Ausgedrückt in der Terminologie<br />

von Rawls kann man sagen, dass Redefreiheit in vielen Bereichen zum zentralen<br />

Anwendungsbereich der politischen Freiheit gehört.<br />

Redefreiheit nimmt in vielen Kontexten auch eine wichtige Funktion für<br />

die Realisierung der zweiten moralischen Fähigkeit ein. Für die Auseinandersetzung<br />

mit verschiedenen Lebensplänen erfüllt ein funktionierender<br />

marketplace of ideas eine essentielle Funktion, da nur so wirklich davon<br />

gesprochen werden kann, dass Personen Entscheidungen bzgl. ihrer Lebensführung<br />

autonom getroffen haben (Scanlon 1972, 215). Verschiedene Lebenspläne<br />

– solange sie kompatibel mit einer liberal-demokratischen Ordnung<br />

sind – können von einer liberalen Gerechtigkeitstheorie, die neutral<br />

bezüglich Vorstellungen des Guten sein will, inhaltlich nicht beurteilt werden,<br />

Within our tradition there has been a consensus that the discussion of general<br />

political, religious, and philosophical doctrines can never be censored. (Rawls<br />

2005, 343)<br />

Im nächsten Abschnitt sollen auf der Basis dieser Überlegungen mögliche<br />

Begründungsstrategien für ein Verbot von <strong>Hassrede</strong> vorgestellt und bewertet<br />

werden. Hierbei werde ich zeigen, dass die Plausibilität verschiedener Begründungsstrategien<br />

von Umfang und Art der Einschränkung und den jeweiligen<br />

sozialen und ökonomischen Kontextbedingungen abhängt.<br />

7. Begründungsstrategien aus der Perspektive von Justice as<br />

Fairness zur Beschränkung von <strong>Hassrede</strong><br />

Auf der Basis von JaF werden im Folgenden verschiedene Begründungsstrategien<br />

zur Beschränkung von <strong>Hassrede</strong> unter halbwegs idealen und besonders<br />

widrigen Umständen 17 diskutiert. Das leitende Interesse ist hierbei,<br />

auf der Basis von Rawls’ Prämissen – welche die Grundwerte liberaler Demokratie<br />

abbilden – die Begründbarkeit der Einschränkung von <strong>Hassrede</strong> zu<br />

analysieren (siehe auch Fleming 2004 und Scanlon 2004 für ähnliche Herangehensweisen).<br />

Welche Begründungsstrategien überzeugend sind, hängt<br />

davon ab, was begründet werden soll. Einschränkungen der Redefreiheit<br />

erfordern unterschiedliche Rechtfertigungen, je nachdem, ob Redefreiheit<br />

eingeschränkt werden soll:<br />

17<br />

Hierunter verstehe ich Umstände, unter denen die generelle Gerechtigkeitskonzeption<br />

Anwendung findet (siehe oben und Rawls 1971, 62, 303, 542-544).

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