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Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

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190 Jürgen Sirsch<br />

stellungen stark verbreitet sind und Diskriminierung allgegenwärtig ist,<br />

dürften diejenigen Personen, die den diskriminierten Gruppen zugeordnet<br />

werden, über die geringsten Teilhabechancen verfügen.<br />

12. Fazit<br />

Die Diskussion um die Regulierung von <strong>Hassrede</strong> stellt insbesondere für<br />

liberale Theoretiker eine Herausforderung dar, weil auf liberaler Basis sowohl<br />

Argumente, die für eine Regulierung sprechen, als auch Argumente, die<br />

dagegen sprechen, angeführt werden können. Die Diskussion von Rawls’<br />

Theorie ermöglichte es zu untersuchen, auf welche Weise liberale Demokraten<br />

mit <strong>Hassrede</strong> umgehen sollten.<br />

Hierfür wurde zunächst gezeigt, dass inhaltlich basierte Verbote von <strong>Hassrede</strong><br />

mit den Prämissen liberaler Demokratien prinzipiell vereinbar sind. In<br />

einem zweiten Schritt wurde gefragt, unter welchen Bedingungen Opfer von<br />

<strong>Hassrede</strong> einen gerechtfertigten Anspruch auf ein solches Verbot haben.<br />

Hierbei stellte sich heraus, dass diese Frage vom Zustand abhängt, in dem<br />

sich eine Gesellschaft befindet. Wenn die liberale Ordnung durch nichtliberale<br />

politische Propaganda bedroht ist, dann sollten liberale Gemeinwesen<br />

in der Lage sein, diese durch das Verbot solcher Propaganda zu bekämpfen.<br />

Auch für Gesellschaften, in denen bspw. rassistische Einstellungen weit<br />

verbreitet sind, könnte ein solches Verbot begründet werden.<br />

Die Analyse der Begründbarkeit von Einschränkungen von <strong>Hassrede</strong> aus<br />

der Perspektive von JaF unter günstigeren gesellschaftlichen Bedingungen<br />

ergab, dass Einschränkungen der Redefreiheit in bestimmten Bereichen zulässig<br />

sind, wenn dadurch ein adäquater Bestand der politischen sowie der<br />

Grundfreiheiten insgesamt nicht gefährdet wird und andere gerechtigkeitstheoretische<br />

Gründe hierfür angeführt werden können. Die Einschränkungen<br />

sind kompatibel mit einem adäquaten System gleicher Grundfreiheiten, wenn<br />

für Vertreter aller politischen Lehren faire Chancen ihrer Artikulation bestehen<br />

(gleiches gilt für die Vertreter moralischer Vorstellungen). Eine Einschränkung<br />

von <strong>Hassrede</strong> am Arbeitsplatz und möglicherweise in Bildungseinrichtungen<br />

aus Gründen der fairen Chancengleichheit ist hiermit vereinbar<br />

und aus dieser gerechtigkeitstheoretischen Perspektive geboten.<br />

An all diese Überlegungen schließt die Frage an, wie die entsprechenden<br />

gesellschaftlichen Kontexte – die hier als Bedingungen für die Anwendbarkeit<br />

bestimmter Begründungsstrategien genannt wurden – empirisch präziser<br />

identifiziert werden könnten. Hierfür müssten auf der Basis von Rawls’<br />

Theorie Indikatoren entwickelt werden, anhand derer entschieden werden

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