Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik
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Die Regulierung von <strong>Hassrede</strong> in liberalen Demokratien 179<br />
[F]reedom of thought and liberty of conscience; political liberties (for example<br />
the right to vote and to participate in politics) and freedom of association,<br />
as well as the rights and liberties specified by the liberty and integrity (physical<br />
and psychological) of the person; and finally, the rights and liberties covered<br />
by the rule of law. (Rawls 2001, 44)<br />
Rawls versteht Freiheit zunächst negativ als die Abwesenheit von Eingriffen<br />
in den Freiheitsraum eines Individuums (Rawls 1971, 202-203). Hiervon ist<br />
der Wert einer Freiheit zu unterscheiden: Der Wert der Freiheit bestimmt das<br />
Ausmaß, mit dem ein Individuum aufgrund seiner Fähigkeiten und Ressourcen<br />
in die Lage versetzt wird, einen Freiraum auch zu nutzen. Dass der Wert<br />
der Grundfreiheiten für alle Individuen angemessen ist, soll unter halbwegs<br />
guten ökonomischen Bedingungen durch das zweite Prinzip gesichert werden<br />
(Rawls 1971, 204). Die Erfüllung des ersten Prinzips hat unter guten Bedingungen,<br />
in denen die Bürger ihre Freiheiten effektiv nutzen können, Vorrang<br />
vor der Erfüllung des zweiten Prinzips. Zusätzlich besteht Abwägungsbedarf<br />
bei der Beurteilung des angemessenen Umfangs der einzelnen Grundfreiheiten.<br />
Unter halbwegs guten sozialen und ökonomischen Bedingungen fordert<br />
JaF ein vollständig adäquates System von Grundfreiheiten. Das System von<br />
Grundfreiheiten ist vollständig adäquat, wenn es allen Bürgern die Realisierung<br />
der beiden moralischen Fähigkeiten erlaubt (Rawls 2005, 332). Um dies<br />
genauer zu bestimmen, wird für jede Grundfreiheit ein zentraler Anwendungsbereich<br />
angenommen. Dahinter steht die Idee, dass der Schutz einer<br />
Grundfreiheit in bestimmten Kontexten und Situationen eine größere Priorität<br />
genießen sollte als in anderen Situationen und Kontexten (Rawls 2005,<br />
335-336). Bspw. sollte der Schutz der Redefreiheit der Zuschauer in einem<br />
Theater oder einem Kino nicht dieselbe Priorität genießen wie bei Teilnehmern<br />
einer politischen Diskussionsrunde und gegenüber anderen Zielen (ungestörter<br />
Theater-/Kinobesuch) nachrangig behandelt werden können. Mit<br />
der Bestimmung eines zentralen Anwendungsbereichs der Grundfreiheiten<br />
wird die gegenseitige Abwägung des Umfangs der unterschiedlichen Grundfreiheiten<br />
und die Abwägung gegenüber den anderen Grundgütern (Chancen,<br />
Einkommen und Besitz) ermöglicht:<br />
I assume, that each such liberty has what I shall call a „central range of application.“<br />
The institutional protection of this range of application is a condition<br />
of the adequate development and full exercise of the two moral powers of<br />
citizens as free and equal persons. (Rawls 2005, 297)<br />
Die Priorität der Grundfreiheiten gegenüber anderen Grundgütern gilt nur im<br />
zentralen Anwendungsbereich der jeweiligen Grundfreiheiten. Somit können<br />
einzelne Freiheiten in bestimmten Kontexten mit anderen Erwägungen,<br />
bspw. aus Effizienzgründen, eingeschränkt werden (bspw. wird Redefreiheit