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Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

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Die Regulierung von <strong>Hassrede</strong> in liberalen Demokratien 179<br />

[F]reedom of thought and liberty of conscience; political liberties (for example<br />

the right to vote and to participate in politics) and freedom of association,<br />

as well as the rights and liberties specified by the liberty and integrity (physical<br />

and psychological) of the person; and finally, the rights and liberties covered<br />

by the rule of law. (Rawls 2001, 44)<br />

Rawls versteht Freiheit zunächst negativ als die Abwesenheit von Eingriffen<br />

in den Freiheitsraum eines Individuums (Rawls 1971, 202-203). Hiervon ist<br />

der Wert einer Freiheit zu unterscheiden: Der Wert der Freiheit bestimmt das<br />

Ausmaß, mit dem ein Individuum aufgrund seiner Fähigkeiten und Ressourcen<br />

in die Lage versetzt wird, einen Freiraum auch zu nutzen. Dass der Wert<br />

der Grundfreiheiten für alle Individuen angemessen ist, soll unter halbwegs<br />

guten ökonomischen Bedingungen durch das zweite Prinzip gesichert werden<br />

(Rawls 1971, 204). Die Erfüllung des ersten Prinzips hat unter guten Bedingungen,<br />

in denen die Bürger ihre Freiheiten effektiv nutzen können, Vorrang<br />

vor der Erfüllung des zweiten Prinzips. Zusätzlich besteht Abwägungsbedarf<br />

bei der Beurteilung des angemessenen Umfangs der einzelnen Grundfreiheiten.<br />

Unter halbwegs guten sozialen und ökonomischen Bedingungen fordert<br />

JaF ein vollständig adäquates System von Grundfreiheiten. Das System von<br />

Grundfreiheiten ist vollständig adäquat, wenn es allen Bürgern die Realisierung<br />

der beiden moralischen Fähigkeiten erlaubt (Rawls 2005, 332). Um dies<br />

genauer zu bestimmen, wird für jede Grundfreiheit ein zentraler Anwendungsbereich<br />

angenommen. Dahinter steht die Idee, dass der Schutz einer<br />

Grundfreiheit in bestimmten Kontexten und Situationen eine größere Priorität<br />

genießen sollte als in anderen Situationen und Kontexten (Rawls 2005,<br />

335-336). Bspw. sollte der Schutz der Redefreiheit der Zuschauer in einem<br />

Theater oder einem Kino nicht dieselbe Priorität genießen wie bei Teilnehmern<br />

einer politischen Diskussionsrunde und gegenüber anderen Zielen (ungestörter<br />

Theater-/Kinobesuch) nachrangig behandelt werden können. Mit<br />

der Bestimmung eines zentralen Anwendungsbereichs der Grundfreiheiten<br />

wird die gegenseitige Abwägung des Umfangs der unterschiedlichen Grundfreiheiten<br />

und die Abwägung gegenüber den anderen Grundgütern (Chancen,<br />

Einkommen und Besitz) ermöglicht:<br />

I assume, that each such liberty has what I shall call a „central range of application.“<br />

The institutional protection of this range of application is a condition<br />

of the adequate development and full exercise of the two moral powers of<br />

citizens as free and equal persons. (Rawls 2005, 297)<br />

Die Priorität der Grundfreiheiten gegenüber anderen Grundgütern gilt nur im<br />

zentralen Anwendungsbereich der jeweiligen Grundfreiheiten. Somit können<br />

einzelne Freiheiten in bestimmten Kontexten mit anderen Erwägungen,<br />

bspw. aus Effizienzgründen, eingeschränkt werden (bspw. wird Redefreiheit

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