06.11.2013 Aufrufe

Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Die Regulierung von <strong>Hassrede</strong> in liberalen Demokratien 185<br />

Variation dieses silencing-Arguments, um ein Verbot von Pornographie zu<br />

begründen, das ebenso zur Begründung einer Einschränkung von <strong>Hassrede</strong><br />

verwendet werden kann:<br />

The claim that pornography silences women expresses a different conflict,<br />

one within liberty itself. Viewed thus, the ordinance poses an apparent conflict<br />

between the liberty of men to produce and consume pornography, and<br />

the liberty of women to speak. (Langton 1993, 298)<br />

Die mit <strong>Hassrede</strong> assoziierten negativen Folgen beschränken in einer wohlgeordneten<br />

Gesellschaft jedoch nicht den Umfang der Grundfreiheiten der<br />

Opfer von <strong>Hassrede</strong>, sondern ihren Wert. Solange der Wert einer Grundfreiheit<br />

nicht so stark verringert wird, dass ein effektiver Gebrauch dieser Freiheit<br />

nicht möglich ist, kann auf der Basis der Gerechtigkeitsprinzipien keine<br />

inhaltliche Einschränkung der Redefreiheit gerechtfertigt werden. Bezüglich<br />

des Wertes der politischen Freiheit macht Rawls allerdings eine gut begründete<br />

Ausnahme. Der faire Wert der politischen Freiheiten soll garantiert werden:<br />

19 This guarantee means that the worth of the political liberties to all citizens,<br />

whatever their economic or social position, must be sufficiently equal in the<br />

sense that all have a fair opportunity to hold public office and to affect the<br />

outcome of elections, and the like. This idea of fair opportunity parallels that<br />

of fair equality of opportunity in the second principle. (Rawls 2001, 149)<br />

Wenn gezeigt werden kann, dass <strong>Hassrede</strong> dazu beiträgt, dass es für Angehörige<br />

bestimmter Gruppen bei gleichen (natürlichen) Fähigkeiten und gleicher<br />

Motivation nicht möglich ist ähnlichen politischen Einfluss zu erlangen, kann<br />

nicht von einem fairen Wert der politischen Freiheit gesprochen werden.<br />

Zusätzlich müsste aber die Einschränkung von <strong>Hassrede</strong> das effektivste Mittel<br />

zur Behebung dieser Ungleichheit darstellen (Scanlon 2004, 1485). Hierbei<br />

handelt es sich natürlich um eine kontroverse empirische Frage (Scanlon<br />

2004, 1485; Cohen 1993, 248-250). Es ist durchaus wahrscheinlich, dass in<br />

einer halbwegs wohlgeordneten Gesellschaft andere Maßnahmen, die nicht<br />

die Einschränkung einer Grundfreiheit erfordern, hinreichend sind, um den<br />

fairen Wert der politischen Freiheit zu garantieren. So könnte z. B. besonders<br />

aggressive Rede vom Diskurs ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch die<br />

Äußerung bestimmter Inhalte vollständig verboten wird (Rawls 2005, 357).<br />

Aus diesem Grund ist auch diese Begründung für das Verbot von <strong>Hassrede</strong> in<br />

einer halbwegs wohlgeordneten Gesellschaft nicht haltbar.<br />

19<br />

Siehe auch Rawls (1971, 224 ff.).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!