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Hassrede/ Hate Speech - Allgemeine Linguistik

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Kriterien zur Einschränkung von hate speech 281<br />

che Autoren – diese ohne große Mühe durch andere Wörter ersetzt werden<br />

könnten, die abgesehen von der herabwürdigenden Komponente den gleichen<br />

Inhalt kommunizieren (vgl. Hornsby 2001, 128-129):<br />

[F]or each such word, there is, or at least perfectly well could be, another that<br />

applies to the same people but whose use does not convey these things – there<br />

is, that is, a neutral counterpart. (Hornsby 2001, 128-129) 33<br />

Ein Ausdruck wie „Nigger“ steht in engem Zusammenhang mit einer langen<br />

Geschichte der Unterdrückung. Es ist deshalb nicht schwer vorstellbar, dass<br />

sich besonders Personen mit dunkler Hautfarbe, wenn sie mit diesem Ausdruck<br />

betitelt werden, degradiert und verletzt fühlen können. Im Verhältnis<br />

dazu ist nicht ersichtlich, dass der Wert eines solchen Schimpfwortes für die<br />

politische Diskussion von besonderer Bedeutung ist, besonders wenn anzunehmen<br />

ist, dass der politische Inhalt auch durch die Verwendung von anderen<br />

Formulierungen vermittelt werden kann.<br />

Es ist allerdings schwer vorstellbar, die Verwendung solcher Ausdrücke<br />

generell zu verbieten, denn sie werden in der Praxis nicht nur verwendet, um<br />

bestimmte Gruppen herabzuwürdigen (vgl. Altman 1993, 312-315). Jugendsprachen<br />

machen beispielsweise häufig Gebrauch von solchen Ausdrücken,<br />

ohne dass in der Regel auf diesem Weg eine Herabwürdigung stattfindet.<br />

Darüber hinaus kommt es auch vor, dass solche Ausdrücke von den betroffenen<br />

Gruppen umgedeutet und sich durch die eigene Benutzung dieser Bezeichnung<br />

die Bedeutung eines Ausdrucks wandelt (vgl. Altman 1993, 315).<br />

Die herabwürdigende Bedeutung eines Wortes ist demnach hochgradig vom<br />

Kontext abhängig, in dem es verwendet wird. Nadine Strossen, die ehemalige<br />

Präsidentin des ACLU (American Civil Liberties Union), kritisiert vor<br />

diesem Hintergrund Regulierungen von hate speech wie folgt:<br />

Professor Richard Delgado […] acknowledged that the offensiveness of even<br />

such a traditionally insulting epithet as ‚nigger‘ would depend on the context<br />

in which it was uttered, since it could be a term of affection when exchanged<br />

between friends. The imprecise nature of racist speech regulations is underscored<br />

further by the fact that even their proponents are unsure or disagree as<br />

to their applicability in particular situations. (Strossen 1990, 538-539)<br />

Dies zeigt die große praktische Schwierigkeit, eine klar umrissene Klasse<br />

von Wörtern oder Inhalten festzulegen, deren Äußerung immer verboten ist.<br />

Eine Regulierung von hate speech, die sich nicht auf die Aufstachelung zu<br />

33<br />

Selbst wenn man nicht davon ausgeht, dass ein solches Wort einfach durch ein<br />

anderes ersetzt werden kann, kann man dennoch annehmen, dass eine politische<br />

Meinung nicht auf die identische und zudem verunglimpfende Bedeutung<br />

einzelner Wörter angewiesen ist.

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