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Abhandlungen zur römischen Religion - Bibliothèques de l ...

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Der Festgesang <strong>de</strong>s Horaz 113<br />

Bekleidung<strong>de</strong>s Konsulates wahrend dieser Jahre, noch mehr das<br />

Zeugnis <strong>de</strong>s Tacitus ann. 1, 2 posito triumviri nomine consulem<br />

se ferens, zeigen, daB Augustus zuerst <strong>de</strong>n Principat in <strong>de</strong>r<br />

Form <strong>de</strong>s Konsulates auszuüben gedachtè. 1 In <strong>de</strong>r Art wie 304<br />

Augustus das Konsulat Jahr für Jahr verwaltete, ist es eine<br />

potestas annua et perpetua. Jedoch schon im Jahre 23 v. Chr.<br />

bricht Augustus mit diesem System, verzichtet auf das Konsulat<br />

und beschrankt sich aufdie tribunicia potestas, die jetzt<br />

<strong>de</strong>n Charakter einer potestas annua et perpetua annimmt. 2 AIs<br />

dann im Jahre 23v. Chr. eine Hungersnot ausbrach, for<strong>de</strong>rte<br />

die ofIentliche Meinung, daB Augustus das Konsulat in <strong>de</strong>r<br />

Form, wie el' es vor und nach <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>s Principates,<br />

von 31 bis 23 v. Chr., geführt hatte, wie<strong>de</strong>r übernehme,<br />

Ancyr. 1,35f. Oon[sulatum tum dat]um annuum e[t perpetuum<br />

non accepiJ. Obwohl es Augustus abIehnte, auf die ursprüngliche<br />

Form <strong>zur</strong>ückzugreifen, hat man no ch in <strong>de</strong>n Jahren 21<br />

bis 19 v. ChI'. bei <strong>de</strong>n Konsulwahlen eine <strong>de</strong>r Stellennicht<br />

besetzt, immer in <strong>de</strong>r HofInung, daB Augustus das Konsulat<br />

übernehmen wer<strong>de</strong>. 3 Alle diese Tatsachen bestatigen nur, daB<br />

<strong>de</strong>r consulatus annuus et perpetuus nach <strong>de</strong>r altesten Ordnung<br />

ein Teil <strong>de</strong>r Amtsgewalt <strong>de</strong>s Princeps ist. Dann gewinnt die<br />

erste <strong>de</strong>r angeführten Strophen aus <strong>de</strong>m Lie<strong>de</strong> an die Virtus<br />

erst ihren rechten Sinn. Der Princeps führte damaIs das illlperium<br />

consulare perpetuum, ohne daB ihn das V olk erwahlt. 4<br />

Es gilt das überhaupt von <strong>de</strong>m kaiserlichen Konsulate, das<br />

Augustus, wie die spateren Principes kraft <strong>de</strong>r Verfassung nach<br />

eigener EntschlieBung beklei<strong>de</strong>n unù nicht durch Volkswah1. 5<br />

Republik kommt auch spaterhin nur zu politischer Geltung, wenn Verdienste<br />

diesel' Art ihr <strong>de</strong>n Eintritt in <strong>de</strong>n neuen Hofa<strong>de</strong>l erûffnen.<br />

1 Mommsen Staatsr. 2, 870. 2 Durch die Anwendung <strong>de</strong>r Jahreszahlung<br />

auf die tribunicia potestas. 3 Mommsen Res gestae S. 27 ..<br />

4 An das kaiserliche Prokonsulat kann <strong>de</strong>r Dichter nicht <strong>de</strong>nken, da<br />

normal das proconsulare imperium an Beamte wie Private nicht dm'ch<br />

beson<strong>de</strong>ren VolksbeschluB verliehen wird. V gl. unten S. 234.<br />

5 Von Konsularkomitien <strong>de</strong>r Kaiser ist in <strong>de</strong>r Überlieferung keine<br />

v. Domaszewski Abhdlgn. z. rom. <strong>Religion</strong> 8

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