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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1301 Züge fahren<br />

Seite 2 von 2<br />

Fahren ohne streckenkundigen Mitarbeiter verbieten untersagen,<br />

Auf Nebenbahnen höhere Geschwindigkeiten zulassen<br />

51 SachverhaltAuf Nebenbahnen höhere Geschwindigkeiten zulassen<br />

Wenn ein Triebfahrzeugführer nicht streckenkundig ist und ein streckenkundiger Mitarbeiter<br />

nicht beigegeben werden kann, dürfen Siedarf die zulässige Geschwindigkeit auf<br />

Nebenbahnen von 40 km/h gemäß Modul 492.0755 Abschnitt 6.1 auf die Streckengeschwindigkeit,<br />

höchstens 100 km/h, heraufgesetzt werden, wenn folgende Bedingungen<br />

erfüllt sind:<br />

- Hauptsignale sind entsprechend EBO § 14 Abs. 12 vorsignalisiert sind,.<br />

- Signale Ne 3 (Vorsignalbaken) sind nach den Regeln für Hauptbahnen aufgestellt<br />

sind,.<br />

- dDie Strecke ist mit PZB ausgerüstet ist,.<br />

- dDie Sicherung der Bahnübergänge auf der Nebenbahn entspricht den Anforderungen<br />

der Sicherung von Bahnübergängen auf Hauptbahnen nach EBO § 11 entspricht.,<br />

- Der Triebfahrzeugführer muss für technisch gesicherte Bahnübergänge vom Triebfahrzeugführer<br />

keine besonderen Einschaltkriterien zu beachten sind,.<br />

- dDie Strecke ist mit Hektometerzeichen wie auf Hauptbahnen ausgerüstet ist.<br />

Prüfen Sie fFür Nebenbahnen ist zu prüfen, ob die vorgenannten Kriterien erfüllt sind<br />

und bestimmen Sie diewelche zulässige Geschwindigkeit festzulegen ist.<br />

52 StreckenbuchÖrtliche Richtlinien<br />

Nehmen Sie dDie von der Regel abweichende zulässige Geschwindigkeit in die Angaben<br />

<strong>zur</strong> Strecke ist im Streckenbuchn die Örtlichen Richtlinien für das Zugpersonal auf<br />

bekanntzugeben.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

<br />

<strong>Entwurf</strong> vom: 22.01.2014

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