Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG
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408.1431 Züge fahren<br />
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Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />
Bestellung<br />
Frist<br />
Angaben<br />
Unterlagen der<br />
Aufsichtsbehörde<br />
Abteilungen<br />
Bereich<br />
Fahrplan<br />
Ständiger<br />
Stellvertreter<br />
des Eisenbahnbetriebsleiters<br />
22 Regeln für Regionalbereich <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong><br />
(1) a) Versuchsfahrten werden vom Unternehmen in der Regel vier Wochen vor dem<br />
Verkehrstag schriftlich bei den beteiligten Regionalbereichen <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> - Abteilungen<br />
Bereich Fahrplan - bestellt.<br />
b) Das Unternehmen gibt bei der Bestellung die Bedingungen an, unter denen<br />
Versuchsfahrten durchgeführt werden sollen. Sollen bei der Fahrt eines Versuchszuges<br />
die im Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten genannten<br />
Geschwindigkeiten überschritten werden, muss es eine vom Eisenbahn-Bundesamt<br />
geprüftemüssen entsprechende Geschwindigkeitsstaffelungen<br />
aufgestellt werden, z. B. durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>. GeschwindigkeitsstaffelungDie<br />
Prüfung dieser Staffelung erfolgt durch das Arbeitsgebiet Fahrdynamik<br />
/ Linienführung. Das Eisenbahn-Bundesamt stimmt in Form einer Nebenbestimmung<br />
<strong>zur</strong> Ausnahmegenehmigung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 a) entspr. § 40<br />
Abs. 8 EBO zu. beigeben.<br />
Das Unternehmen muss außerdem mitteilen, wenn<br />
1. in einen Versuchszug Fahrzeuge eingestellt werden, die den Bestimmungen<br />
der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung § 22 nicht entsprechen - das Unternehmen<br />
muss die Abweichungen nennen -,<br />
2. die Wirbelstrombremse eingesetzt werden soll,<br />
3. die Wirkung der Zugbeeinflussung festgestellt werden soll,<br />
4. Fahrzeuge während der Fahrt entkuppelt oder mit Fahrzeugen Rückwärtsbewegungen<br />
durchgeführt werden sollen oder<br />
5. Einschränkungen beim Begegnen mit anderen Zügen beachtet werden müssen<br />
- das Unternehmen gibt die Einschränkungen an -.<br />
c) Das Unternehmen muss der Bestellung von Versuchsfahrten, bei denen von<br />
Vorschriften der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung § 40 abgewichen werden<br />
soll, die von der Aufsichtsbehörde zugelassene Ausnahme und den zugehörigen<br />
Antrag beigeben.<br />
(2) Als Der Regionalbereich <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> - Abteilungen Bereich Fahrplan - müssen muss<br />
Sie einen Abdruck der Bestellung an die Produktionsdurchführung und den Aufsteller<br />
der Fahrplananordnung geben.<br />
(3) Bevor ein Unternehmen Versuchsfahrten durchführt, muss es die schriftliche Zustimmung<br />
des Ständigen Stellvertreters des Eisenbahnbetriebsleiters im jeweiligen<br />
Regionalbereich der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> einholen. Als Der Ständiger Stellvertreter des Eisenbahnbetriebsleiters<br />
müssen Siemuss die Zustimmung so früh absenden, dass<br />
sie spätestens zwei Werktage vor dem Verkehren der Versuchsfahrten beim Unternehmen<br />
vorliegt.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />
<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />
Als Der Ständiger Stellvertreter des Eisenbahnbetriebsleiters bestätigen Siebestätigt<br />
- soweit eine Zustimmung anderer erforderlich ist - durch Abgabe Ihrer seiner<br />
Zustimmung, dass die Verantwortlichen für Produktionsdurchführung, Fahrbahn,<br />
Leit- und Sicherungstechnik, Elektro- und Maschinentechnik und - soweit Aufgaben<br />
der genannten Fachbereiche durch nicht zum <strong>DB</strong>-Konzern gehörende Unternehmen<br />
wahrgenommen werden - diese Unternehmen mitgewirkt und der Durchführung<br />
der Versuchsfahrten zugestimmt haben.<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14