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Entwurf zur Stellungnahme, Stand 30.01.2014 - DB Netz AG

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408.1431 Züge fahren<br />

Seite 2 von 23<br />

Sonderzüge, Umleiten oder Ausfall von Zügen<br />

Bestellung<br />

Frist<br />

Angaben<br />

Unterlagen der<br />

Aufsichtsbehörde<br />

Abteilungen<br />

Bereich<br />

Fahrplan<br />

Ständiger<br />

Stellvertreter<br />

des Eisenbahnbetriebsleiters<br />

22 Regeln für Regionalbereich <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong><br />

(1) a) Versuchsfahrten werden vom Unternehmen in der Regel vier Wochen vor dem<br />

Verkehrstag schriftlich bei den beteiligten Regionalbereichen <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> - Abteilungen<br />

Bereich Fahrplan - bestellt.<br />

b) Das Unternehmen gibt bei der Bestellung die Bedingungen an, unter denen<br />

Versuchsfahrten durchgeführt werden sollen. Sollen bei der Fahrt eines Versuchszuges<br />

die im Verzeichnis der örtlich zulässigen Geschwindigkeiten genannten<br />

Geschwindigkeiten überschritten werden, muss es eine vom Eisenbahn-Bundesamt<br />

geprüftemüssen entsprechende Geschwindigkeitsstaffelungen<br />

aufgestellt werden, z. B. durch die <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> <strong>AG</strong>. GeschwindigkeitsstaffelungDie<br />

Prüfung dieser Staffelung erfolgt durch das Arbeitsgebiet Fahrdynamik<br />

/ Linienführung. Das Eisenbahn-Bundesamt stimmt in Form einer Nebenbestimmung<br />

<strong>zur</strong> Ausnahmegenehmigung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 a) entspr. § 40<br />

Abs. 8 EBO zu. beigeben.<br />

Das Unternehmen muss außerdem mitteilen, wenn<br />

1. in einen Versuchszug Fahrzeuge eingestellt werden, die den Bestimmungen<br />

der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung § 22 nicht entsprechen - das Unternehmen<br />

muss die Abweichungen nennen -,<br />

2. die Wirbelstrombremse eingesetzt werden soll,<br />

3. die Wirkung der Zugbeeinflussung festgestellt werden soll,<br />

4. Fahrzeuge während der Fahrt entkuppelt oder mit Fahrzeugen Rückwärtsbewegungen<br />

durchgeführt werden sollen oder<br />

5. Einschränkungen beim Begegnen mit anderen Zügen beachtet werden müssen<br />

- das Unternehmen gibt die Einschränkungen an -.<br />

c) Das Unternehmen muss der Bestellung von Versuchsfahrten, bei denen von<br />

Vorschriften der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung § 40 abgewichen werden<br />

soll, die von der Aufsichtsbehörde zugelassene Ausnahme und den zugehörigen<br />

Antrag beigeben.<br />

(2) Als Der Regionalbereich <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> - Abteilungen Bereich Fahrplan - müssen muss<br />

Sie einen Abdruck der Bestellung an die Produktionsdurchführung und den Aufsteller<br />

der Fahrplananordnung geben.<br />

(3) Bevor ein Unternehmen Versuchsfahrten durchführt, muss es die schriftliche Zustimmung<br />

des Ständigen Stellvertreters des Eisenbahnbetriebsleiters im jeweiligen<br />

Regionalbereich der <strong>DB</strong> <strong>Netz</strong> einholen. Als Der Ständiger Stellvertreter des Eisenbahnbetriebsleiters<br />

müssen Siemuss die Zustimmung so früh absenden, dass<br />

sie spätestens zwei Werktage vor dem Verkehren der Versuchsfahrten beim Unternehmen<br />

vorliegt.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong>,<br />

<strong>Stand</strong> <strong>30.01.2014</strong><br />

Als Der Ständiger Stellvertreter des Eisenbahnbetriebsleiters bestätigen Siebestätigt<br />

- soweit eine Zustimmung anderer erforderlich ist - durch Abgabe Ihrer seiner<br />

Zustimmung, dass die Verantwortlichen für Produktionsdurchführung, Fahrbahn,<br />

Leit- und Sicherungstechnik, Elektro- und Maschinentechnik und - soweit Aufgaben<br />

der genannten Fachbereiche durch nicht zum <strong>DB</strong>-Konzern gehörende Unternehmen<br />

wahrgenommen werden - diese Unternehmen mitgewirkt und der Durchführung<br />

der Versuchsfahrten zugestimmt haben.<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 23.1.14

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